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WISO EÜR & Kasse - Buhl Replication Service GmbH

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Die Zusammenfassende Meldung<br />

Die „Zusammenfassende Meldung“ betrifft ausschließlich<br />

Unternehmen, die Waren in den EU-Raum ausführen. Bis<br />

zum zehnten Tag nach Quartalsende sind die Ausfuhren<br />

dem Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Auch diese<br />

Meldung wird elektronisch via Internet übertragen. Hierfür<br />

stehen zwei Verfahren zur Verfügung: die Übermittlung<br />

über das ELSTER-Online-Portal der Finanzämter oder über<br />

das Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung.<br />

Die letzte Variante steht nur beim vierteljährlichen<br />

Datentransfer zur Verfügung. In beiden Fällen wird<br />

zunächst eine Datei erstellt, die anschließend verschickt<br />

wird. Während das ELSTER-Portal eine CSV-Datei (kommagetrennte<br />

Textdatei) bevorzugt, arbeitet die Bundesfinanzverwaltung<br />

mit dem XML-Format.<br />

Futter für den Fiskus – Steuerrechtliche Meldungen<br />

1. Wählen Sie aus der Navigationsleiste den Punkt Zu-<br />

sammenfassende Meldung.<br />

2. Bestimmen Sie, ob Sie die Meldung quartalsweise oder<br />

für das gesamte Geschäftsjahr erstellen.<br />

3. Wählen Sie anschließend das Exportformat und geben<br />

Sie den Speicherpfad an. Wenn Sie sich für das XML-<br />

Format entscheiden, ist zusätzlich die Teilnehmernummer<br />

anzugeben.<br />

4. Kreuzen Sie gegebenenfalls das Ankreuzfeld<br />

Berichtigung an, sofern Sie eine bereits abgegebene<br />

Meldung korrigieren.<br />

5. Über die Schaltfläche Voransicht können Sie die Zusammenfassende<br />

Meldung als klassisches Formular am<br />

Bildschirm betrachten. Prüfen Sie die Angaben sicherheitshalber<br />

und schließen Sie den Dialog.<br />

6. Über die Schaltfläche Senden übertragen Sie die<br />

Aufstellung an die Finanzbehörden.<br />

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