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WISO EÜR & Kasse - Buhl Replication Service GmbH

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<strong>WISO</strong> <strong>EÜR</strong> & <strong>Kasse</strong> 2010<br />

Gewerbetreibende<br />

Überblick<br />

Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind<br />

■ Einkünfte aus gewerblichen Unternehmen. Dazu gehören<br />

der Handel, das Handwerk, die Herstellung, Bearbeitung,<br />

Werkleistungen, Dienstleistungen, Vermittlungen<br />

und Beratung aber auch Einkünfte aus gewerblicher<br />

Bodenbewirtschaftung (z. B. Bergbauunternehmen,<br />

Unternehmen zur Gewinnung von Torf, Steinen und<br />

Erden), soweit sie nicht land- oder forstwirtschaftliche<br />

Nebenbetriebe sind;<br />

■ Gewinnanteile der Gesellschafter einer OHG, KG, GbR,<br />

atypisch stillen Gesellschaft, Erbengemeinschaft, Gütergemeinschaft<br />

bei Ehegatten, Bruchteilsgemeinschaften,<br />

Unterbeteiligungen und einer anderen<br />

Gesellschaft, bei der der Gesellschafter als Mitunternehmer<br />

des Betriebs anzusehen ist.<br />

■ Tätigkeitsvergütungen des Mitunternehmers,<br />

■ Tätigkeitsvergütungen und Gewinnanteile der persönlich<br />

haftenden Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft<br />

auf Aktien, soweit sie nicht auf Anteile am<br />

Grundkapital entfallen;<br />

240<br />

■ Gewinne aus der Veräußerung eines Gewerbebetriebs<br />

oder eines Teils eines Gewerbebetriebs,<br />

■ Erträge aus der Verpachtung eines ganzen Gewerbebetriebes,<br />

wenn der Steuerpflichtige selbst oder sein<br />

Rechtsvorgänger den Betrieb geführt hat und die Betriebsaufgabe<br />

nicht erklärt wurde;<br />

■ Erträge aus dem Verkauf oder der Aufgabe eines Gewerbebetriebs.<br />

Hinweis: Einkünfte aus Gewerbebetrieb liegen nicht vor,<br />

wenn die Tätigkeit dem land- und forstwirtschaftlichen<br />

Bereich, der Tätigkeit als Freiberufler oder der Vermögensverwaltung<br />

zuzurechnen ist.<br />

Die Tätigkeit muss selbstständig, nachhaltig, mit Gewinnerzielungsabsicht<br />

ausgeübt werden. Voraussetzung ist außerdem<br />

die Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr.<br />

Nicht notwendig ist eine feste Einrichtung. Auch ein Reisegewerbetreibender<br />

oder ein Schausteller ist Gewerbetreibender.<br />

Wichtig: Auch Einnahmen aus Tätigkeiten, die gegen<br />

gesetzliche Verbote verstoßen, sind steuerpflichtig.

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