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WISO EÜR & Kasse - Buhl Replication Service GmbH

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Änderung der Abzugsvoraussetzungen<br />

im Veranlagungsjahr<br />

Ändern sich die Nutzungsverhältnisse innerhalb eines<br />

Wirtschafts- oder Kalenderjahres, sind die angefallenen<br />

Aufwendungen auf die Zeiträume aufzuteilen,<br />

■ für die das Arbeitszimmer der Mittelpunkt der gesamten<br />

beruflichen und betrieblichen Tätigkeit darstellt<br />

und,<br />

■ für die ein Kostenabzug ausscheidet.<br />

Beispiel: Ein Arbeitnehmer hat im 1. Halbjahr den Mittelpunkt<br />

seiner gesamten betrieblichen und beruflichen<br />

Tätigkeit in seinem häuslichen Arbeitszimmer. Im 2. Halbjahr<br />

übt er die Tätigkeit am Arbeitsplatz bei seinem Arbeitgeber<br />

aus. Die auf das 1. Halbjahr entfallenden Kosten sind<br />

in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar. Für das 2.<br />

Halbjahr kommt ein Abzug nicht in Betracht.<br />

Nutzung zur Erzielung unterschiedlicher<br />

Einkünfte<br />

Nutzt ein Steuerpflichtiger sein häusliches Arbeitszimmer<br />

für mehrere Tätigkeiten sind die tatsächlichen Aufwen-<br />

Einzelne Ausgaben<br />

dungen auf die Einkunftsarten entsprechend der Nutzung<br />

aufzuteilen. I<br />

Nutzung des Arbeitszimmers zu<br />

Ausbildungszwecken<br />

Wird das Arbeitszimmer zu Ausbildungszwecken genutzt,<br />

sind die obigen Aufteilungsgrundsätze anzuwenden. Die<br />

danach auf die Ausbildungszwecke entfallenden abziehbaren<br />

Kosten sind jedoch nur im Rahmen des Sonderausgabenabzugs<br />

bis zu einer Höchstgrenze von 4.000 Euro<br />

abziehbar.<br />

Absetzbare Kosten<br />

Die Ausgaben sind nur abzugsfähig, soweit sie auf das Arbeitszimmer<br />

entfallen. Dem Arbeitszimmer direkt zuordenbare<br />

Kosten können in voller Höhe berücksichtigt werden;<br />

nicht direkt zuordenbare Kosten sind im Verhältnis der<br />

Wohnfläche des Arbeitszimmers zur Wohnfläche der Wohnung<br />

bzw. des Hauses aufzuteilen.<br />

Die Wohnfläche kann nach den §§ 42 - 44 der Zweiten<br />

Berechnungsverordnung ermittelt werden. Bei Nutzung<br />

von Nebenräumen (z. B. im Keller oder Dachgeschoss) kann<br />

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