WISO EÜR & Kasse - Buhl Replication Service GmbH
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Übt der Steuerpflichtige sowohl eine gewerbliche als auch<br />
eine freiberufliche Tätigkeit aus und stehen die Tätigkeiten<br />
in einem sachlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang,<br />
ist der Gewinn für jede einzelne Tätigkeit gegebenenfalls<br />
im Schätzungswege getrennt zu ermitteln.<br />
Beispiele: Ein Tierarzt behandelt Tiere (= freiberufliche<br />
Tätigkeit) und verkauft Medikamente an die Tierhalter<br />
(= gewerbliche Tätigkeit), ein Augenarzt verkauft neben<br />
seiner ärztlichen Tätigkeit (= freiberufliche Tätigkeit) auch<br />
Kontaktlinsen (= gewerbliche Tätigkeit).<br />
Ausnahme: Die Tätigkeiten sind einheitlich entweder als<br />
freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit zu beurteilen,<br />
wenn die eine Tätigkeit nicht ohne die andere ausgeübt<br />
werden kann, z. B. Praxis und Privatklinik eines Arztes,<br />
Veräußerung schlüsselfertiger Häuser durch Architekten,<br />
Ingenieurbüro und Hardwareverkauf.<br />
w<br />
<strong>WISO</strong> Tipp<br />
Ausgaben vor der Betriebseröffnung können steuerlich<br />
als vorweggenommene Betriebsausgaben berücksichtigt<br />
werden, wenn der Zusammenhang der Aufwendungen<br />
mit der künftigen Tätigkeit erkennbar ist.<br />
Einzelne Einkunftsarten<br />
Mitunternehmerschaft<br />
Auch die Gewinnanteile und Tätigkeitsvergütungen eines<br />
Mitunternehmers sind gewerbliche Einkünfte. Grundlage<br />
einer Mitunternehmerschaft ist ein Gesellschaftsverhältnis,<br />
das auf gleiche Interessen ausgerichtet ist und einen<br />
gemeinsamen Zweck beinhaltet. Zwischen den Gesellschaftern<br />
besteht kein Abhängigkeitsverhältnis sondern<br />
eine Gleichordnung. Ein Mitunternehmer beteiligt sich<br />
am Gewinn, Verlust und am Vermögen. Er bestimmt die<br />
Geschäftspolitik und die für die Gesellschaft wesentlichen<br />
Entscheidungen mit.<br />
Hinweis: Eine OHG, KG, GbR, atypisch stille Gesellschaft ist<br />
insgesamt gewerblich tätig, wenn sie auch nur in einem<br />
Teilbereich eine gewerbliche Tätigkeit ausübt.<br />
Beispiel: Eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts<br />
betreibt Weinbau. Gleichzeitig betreibt sie auch eine Kiesgrube.<br />
Die Ausbeutung der Kiesgrube ist eine gewerbliche<br />
Tätigkeit. Deshalb ist die gesamte Tätigkeit, also auch der<br />
Weinbau, als Gewerbebetrieb einzustufen.<br />
Erzielt eine Personengesellschaft sowohl freiberufliche als<br />
auch gewerbliche Einkünfte, also gemischte Einkünfte,<br />
liegen gewerbliche Einkünfte nur dann vor, wenn die ge-<br />
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