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WISO EÜR & Kasse - Buhl Replication Service GmbH

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Übt der Steuerpflichtige sowohl eine gewerbliche als auch<br />

eine freiberufliche Tätigkeit aus und stehen die Tätigkeiten<br />

in einem sachlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang,<br />

ist der Gewinn für jede einzelne Tätigkeit gegebenenfalls<br />

im Schätzungswege getrennt zu ermitteln.<br />

Beispiele: Ein Tierarzt behandelt Tiere (= freiberufliche<br />

Tätigkeit) und verkauft Medikamente an die Tierhalter<br />

(= gewerbliche Tätigkeit), ein Augenarzt verkauft neben<br />

seiner ärztlichen Tätigkeit (= freiberufliche Tätigkeit) auch<br />

Kontaktlinsen (= gewerbliche Tätigkeit).<br />

Ausnahme: Die Tätigkeiten sind einheitlich entweder als<br />

freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit zu beurteilen,<br />

wenn die eine Tätigkeit nicht ohne die andere ausgeübt<br />

werden kann, z. B. Praxis und Privatklinik eines Arztes,<br />

Veräußerung schlüsselfertiger Häuser durch Architekten,<br />

Ingenieurbüro und Hardwareverkauf.<br />

w<br />

<strong>WISO</strong> Tipp<br />

Ausgaben vor der Betriebseröffnung können steuerlich<br />

als vorweggenommene Betriebsausgaben berücksichtigt<br />

werden, wenn der Zusammenhang der Aufwendungen<br />

mit der künftigen Tätigkeit erkennbar ist.<br />

Einzelne Einkunftsarten<br />

Mitunternehmerschaft<br />

Auch die Gewinnanteile und Tätigkeitsvergütungen eines<br />

Mitunternehmers sind gewerbliche Einkünfte. Grundlage<br />

einer Mitunternehmerschaft ist ein Gesellschaftsverhältnis,<br />

das auf gleiche Interessen ausgerichtet ist und einen<br />

gemeinsamen Zweck beinhaltet. Zwischen den Gesellschaftern<br />

besteht kein Abhängigkeitsverhältnis sondern<br />

eine Gleichordnung. Ein Mitunternehmer beteiligt sich<br />

am Gewinn, Verlust und am Vermögen. Er bestimmt die<br />

Geschäftspolitik und die für die Gesellschaft wesentlichen<br />

Entscheidungen mit.<br />

Hinweis: Eine OHG, KG, GbR, atypisch stille Gesellschaft ist<br />

insgesamt gewerblich tätig, wenn sie auch nur in einem<br />

Teilbereich eine gewerbliche Tätigkeit ausübt.<br />

Beispiel: Eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts<br />

betreibt Weinbau. Gleichzeitig betreibt sie auch eine Kiesgrube.<br />

Die Ausbeutung der Kiesgrube ist eine gewerbliche<br />

Tätigkeit. Deshalb ist die gesamte Tätigkeit, also auch der<br />

Weinbau, als Gewerbebetrieb einzustufen.<br />

Erzielt eine Personengesellschaft sowohl freiberufliche als<br />

auch gewerbliche Einkünfte, also gemischte Einkünfte,<br />

liegen gewerbliche Einkünfte nur dann vor, wenn die ge-<br />

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