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WISO EÜR & Kasse - Buhl Replication Service GmbH

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Vorschuss vom Staat –<br />

Der Investitionsabzugsbetrag<br />

Vorschuss vom Staat – Der Investitionsabzugsbetrag<br />

Der § 7 des Einkommensteuergesetzes regelt die steuerliche Förderung kleiner und mittelständischer Betriebe.<br />

Demnach können Unternehmen bereits im Planungsstadium der Investition eine Gewinn mindernde Rücklage<br />

bilden, die sich auf bis zu 40 Prozent der geschätzten Investitionskosten belaufen darf: der sogenannte<br />

Investitionsabzugsbetrag. Anschließend hat das Unternehmen drei Jahre Zeit, um das Vorhaben umzusetzen.<br />

Der Investitionsabzugsbetrag muss nicht zwingend im<br />

ersten Jahr der Planung vollständig abgezogen werden,<br />

sondern kann auf die vollen drei Jahre bis zur Investition<br />

verteilt werden. Im Jahr der Anschaffung ist die Investitionsrücklage<br />

dann erfolgswirksam aufzulösen. Die Maßnahme<br />

ist im Wesentlichen auf zwei Gruppen beschränkt:<br />

■ Bilanzierungspflichtige oder freiwillig bilanzierende<br />

Unternehmen und Freiberufler mit einem Betriebsvermögen<br />

von maximal 235.000 Euro und<br />

■ Freiberufler beziehungsweise Kleingewerbetreibende,<br />

die ihren Gewinn per <strong>EÜR</strong> ermitteln und ein Betriebsvermögen<br />

von maximal 100.000 Euro ausweisen.<br />

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