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Reisen ohne Reue – Das Fahrtenbuch<br />

Reisen ohne Reue – Das Fahrtenbuch<br />

Das Fahrtenbuch ist häufig Gegenstand von Streitereien zwischen Unternehmen, Selbstständigen und<br />

Finanzbehörden. Dabei geht es vor allem um die Fragen, wann ein Fahrtenbuch zu führen ist und welche Formvorschriften<br />

dabei zu beachten sind.<br />

Grundsätzlich unterstellt das Finanzamt bei allen Fahrzeugen<br />

eine private Nutzung - es sei denn, die Bauweise<br />

spricht eindeutig dagegen. Für einen 40-Tonner ist ein<br />

Fahrtenbuch zum Beispiel ebenso entbehrlich wie für einen<br />

Unimog. Anders sieht es hingegen bei Pkws aus, selbst<br />

wenn sie ausschließlich betrieblich genutzt werden. Hier<br />

vermutet das Finanzamt den Anschein der Privatnutzung<br />

und der lässt sich nur per Fahrtenbuch entkräften. Der<br />

zweite Fall betrifft gemischt genutzte Dienstwagen, bei<br />

denen der Privatanteil so gering ist, dass sich die pauschale<br />

Versteuerung nach der Ein-Prozent-Regelung nicht<br />

rentiert. Auch hier lässt sich mithilfe des Fahrtenbuchs die<br />

tatsächliche private Nutzung nachweisen.<br />

Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch muss<br />

■ das Datum und den Kilometerstand zu Beginn und am<br />

Ende jeder Fahrt<br />

■ das Reiseziel (bei Umwegen die Reiseroute)<br />

■ den Reisezweck und<br />

■ den Namen des aufgesuchten Geschäftspartners<br />

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