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WISO EÜR & Kasse - Buhl Replication Service GmbH

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<strong>WISO</strong> <strong>EÜR</strong> & <strong>Kasse</strong> 2010<br />

hilft die der Deutsche Industrie- und Handelskammertag<br />

(DIHK). Mehr Infos im Internet unter www.dihk.de.<br />

Rechnungen<br />

Erbringt ein Unternehmer eine Leistung an einen anderen<br />

Unternehmer, hat der Empfänger Anspruch auf eine korrekte<br />

Rechnung mit gesondertem Ausweis der Umsatzsteuer.<br />

Schließlich will er ja die gezahlte Umsatzsteuer als<br />

Vorsteuer absetzen.<br />

Wichtig: Rechnungen über 150 Euro müssen folgende<br />

Angaben enthalten:<br />

■ den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift<br />

des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers,<br />

■ die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte<br />

Steuernummer oder die ihm vom Bundesamt<br />

für Finanzen erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,<br />

■ das Ausstellungsdatum,<br />

■ eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren<br />

Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung<br />

312<br />

vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird<br />

(Rechnungsnummer),<br />

■ die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung)<br />

der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die<br />

Art der sonstigen Leistung,<br />

■ den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung<br />

oder der Vereinnahmung des Entgelts oder eines Teils<br />

des Entgelts in den Fällen des Absatzes 5 Satz 1, sofern<br />

dieser Zeitpunkt feststeht und nicht mit dem Ausstellungsdatum<br />

der Rechnung identisch ist,<br />

■ das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen<br />

aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder<br />

sonstige Leistung (§ 10) sowie jede im Voraus vereinbarte<br />

Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits<br />

im Entgelt berücksichtigt ist und<br />

■ den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das<br />

Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder im Fall einer<br />

Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die<br />

Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung<br />

gilt.

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