WISO EÜR & Kasse - Buhl Replication Service GmbH
WISO EÜR & Kasse - Buhl Replication Service GmbH
WISO EÜR & Kasse - Buhl Replication Service GmbH
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
einem Hauptberuf ausgeübt werden können. Zur Beurteilung<br />
der Nebenberuflichkeit werden mehrere gleichartige<br />
Tätigkeiten zusammengefasst (Lehrtätigkeit an<br />
verschiedenen Schulen). Die Tätigkeit ist auch dann nebenberuflich,<br />
wenn sie ohne einen Hauptberuf ausgeübt<br />
wird (z. B. bei Rentnern, Studenten, Hausfrauen).<br />
Nicht begünstigt sind Tätigkeiten als Dresseur, <strong>Kasse</strong>n-<br />
oder Gerätewart, Putzfrau oder Hauswart.<br />
Freibetrag für Ehrenamt<br />
(§ 3 Nr. 26a EStG)<br />
Höhe der Begünstigung<br />
Einnahmen sind steuerfrei, soweit sie 500 Euro jährlich<br />
nicht übersteigen. Dieser Betrag wird nicht gekürzt, wenn<br />
die Tätigkeit nur für einen Teil des Jahres ausgeübt wird.<br />
Der Freibetrag wird nur einmal gewährt, auch wenn mehrere<br />
Tätigkeiten ausgeübt wurden.<br />
Übersteigen die Einnahmen aus begünstigten ehrenamtlichen<br />
Tätigkeiten den Freibetrag von 500 Euro, ist der übersteigende<br />
Betrag zu versteuern.<br />
Ausgaben können nur insoweit abgezogen werden, als sie<br />
den Freibetrag von 500 Euro übersteigen.<br />
Jetzt wird‘s fachlich ...<br />
Voraussetzungen für die Steuerbegünstigung<br />
Die Steuerbegünstigung wird nur gewährt, wenn folgende<br />
Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind:<br />
■ Auftraggeber: Auftraggeber muss eine juristische Person<br />
des öffentlichen Rechts oder eine gemeinnützige<br />
Körperschaft sein. Dazu zählen z. B. Bund, Länder,<br />
Landkreise, Gemeinden, Universitäten, Volkshochschulen,<br />
Verbraucherschutz-Verbände, Sportvereine, Religionsgemeinschaften<br />
und Umweltschutzorganisationen.<br />
■ Begünstigte Tätigkeit: Begünstigt sind nur Tätigkeiten,<br />
für die kein Freibetrag für Übungsleiter gewährt wird.<br />
Dazu zählen z. B. Tätigkeiten als <strong>Kasse</strong>n- oder Gerätewart,<br />
Putzfrau, Hauswart, Vereinsvorstand.<br />
■ Zweck: Die Tätigkeit muss gemeinnützige, mildtätige<br />
oder kirchliche Zwecke fördern.<br />
■ Nebenberufliche Tätigkeit: Die Tätigkeit muss nebenberuflich<br />
ausgeübt werden, d. h. sie darf nicht mehr als<br />
ein Drittel der Normalarbeitszeit einer vergleichbaren<br />
Vollzeittätigkeit in Anspruch nehmen und zeitlich neben<br />
einem Hauptberuf ausgeübt werden können. Zur<br />
Beurteilung der Nebenberuflichkeit werden mehrere<br />
gleichartige Tätigkeiten zusammengefasst. Die Tätig-<br />
223