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WISO EÜR & Kasse - Buhl Replication Service GmbH

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<strong>WISO</strong> <strong>EÜR</strong> & <strong>Kasse</strong> 2010<br />

Wichtig: Scheidet ein Wirtschaftsgut vorzeitig z. B.<br />

durch Verkauf oder Zerstörung aus dem Betriebsvermögen<br />

aus, wird der Sammelposten nicht vermindert. Es wird also<br />

nicht mehr das einzelne Wirtschaftsgut abgeschrieben,<br />

sondern der Sammelposten wird unabhängig von der Existenz<br />

des Wirtschaftsguts aufgelöst. Für im Sammelposten<br />

zusammengefasste Wirtschaftsgüter darf keine lineare<br />

AfA, Leistungs-AfA, degressive AfA, Teilwertabschreibung<br />

oder Abschreibung für außergewöhnliche technische oder<br />

wirtschaftliche Nutzung angesetzt werden.<br />

Lineare Abschreibung<br />

Die lineare Abschreibung kommt in Betracht für bewegliche<br />

Wirtschaftsgüter (z. B. Betriebsvorrichtungen, Maschinen,<br />

Kraftfahrzeuge, Einrichtungen), unbewegliche Wirtschaftsgüter<br />

außer Gebäude und immaterielle Wirtschaftsgüter.<br />

Sie wird ermittelt mit Hilfe eines Prozentsatzes (100 / betriebsgewöhnliche<br />

Nutzungsdauer)<br />

Hinweis: Wirtschaftsgüter, die nach den Vorschriften für<br />

geringwertige Wirtschaftsgüter abzuschreiben sind oder<br />

innerhalb des Sammelpostens berücksichtigt werden, dürfen<br />

nicht linear abgeschrieben werden.<br />

264<br />

Leistungs-Abschreibung<br />

Die Leistungs-Abschreibung ist nur zugelassen für bewegliche<br />

Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. An Stelle der<br />

betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer tritt die jährliche<br />

Leistung des Wirtschaftsgutes. Leistungseinheiten können<br />

z. B. Betriebsstunden oder gefahrene km sein.<br />

Hinweis: Die Leistungs-Abschreibung muss wirtschaftlich<br />

begründet sein, z. B. bei erheblichen jährlichen Leistungsschwankungen<br />

oder unterschiedlichem Verschleiß. Die<br />

jährliche Leistung muss nachgewiesen werden.<br />

Degressive Abschreibung<br />

Die degressive Abschreibung ist zulässig für bewegliche<br />

Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Statt der linearen<br />

Abschreibung kann der Steuerpflichtige die Absetzung<br />

in fallenden Jahresbeträgen vornehmen. Dabei bleibt der<br />

Abschreibungssatz konstant; er darf jedoch höchstens einen<br />

bestimmten Betrag der linearen Abschreibung nicht<br />

überschreiten. Die Abschreibung wird vom Restwert vorgenommen

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