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WISO EÜR & Kasse - Buhl Replication Service GmbH

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Als regelmäßige Betriebsstätte versteht das Finanzamt den<br />

Mittelpunkt Ihrer auf Dauer abgestellten beruflichen Tätigkeit.<br />

Fahren Sie an verschiedenen Tagen abwechselnd<br />

zu verschiedenen Betriebsstätten, ist jede Fahrt einzeln zu<br />

betrachten und mit der Entfernungspauschale abziehbar.<br />

Fahren Sie dagegen an demselben Tag nacheinander zu<br />

verschiedenen Betriebsstätten und von der letzten Betriebsstätte<br />

nach Hause, wird die Hinfahrt zur 1. Betriebsstätte<br />

und die Rückfahrt von der letzten Betriebsstätte<br />

nach Hause jeweils mit der Hälfte der Entfernungskilometer<br />

berücksichtigt.<br />

Beispiel: A fährt am 15.12.2009 vormittags von seiner<br />

Wohnung in Pforzheim zu seiner regelmäßigen Betriebsstätte<br />

nach Stuttgart. Von Stuttgart fährt er nach Karlsruhe,<br />

von Karlsruhe nach Freiburg und von Freiburg zurück<br />

nach Pforzheim.<br />

Die Fahrten von Stuttgart nach Karlsruhe und von Karlsruhe<br />

nach Freiburg sind Dienstreisen und mit der Dienstreisenpauschale<br />

oder dem tatsächlichen km-Satz abzurechnen.<br />

Die Fahrten von Pforzheim nach Stuttgart und von Freiburg<br />

nach Pforzheim gelten als Fahrten zwischen Wohnung und<br />

Einzelne Ausgaben<br />

Betriebsstätte und sind jeweils mit der Hälfte der Entfernungskilometer<br />

anzusetzen.<br />

w<br />

<strong>WISO</strong> Tipp<br />

Ist Ihr außerhäusliches Arbeitszimmer aufgrund eines<br />

fehlenden Arbeitsplatzes bei Ihrem Arbeitgeber eine<br />

Betriebsstätte, können Sie alle Fahrten zu Ihren Kunden<br />

und in den Betrieb als Dienstfahrten abrechnen.<br />

Haben Sie jedoch ein Arbeitszimmer in Ihrer eigenen<br />

Wohnung, gelten die Fahrten zwischen dem Arbeitszimmer<br />

und Ihrem Arbeitgeber als Fahrten zwischen<br />

Wohnung und Betriebsstätte und sind nur im Rahmen<br />

der Entfernungspauschale abziehbar.<br />

Pro Arbeitstag dürfen Sie nur 1 Hin- und Rückfahrt absetzen.<br />

Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie beispielsweise über<br />

Mittag heimgefahren sind.<br />

Hinweis: Als Arbeitnehmer können Sie bei einer 5-Tage-<br />

Woche 230 Arbeitstage und bei einer 6-Tage-Woche 280<br />

Arbeitstage und damit 230 bzw. 280 Fahrten ansetzen. Erkennt<br />

das Finanzamt aber, dass aufgrund von Krankheits-<br />

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