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WISO EÜR & Kasse - Buhl Replication Service GmbH

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statt der Ansparrücklage einen Investitionsabzugsbetrag<br />

und statt der Ansparabschreibung eine Sonderabschreibung<br />

nach § 7g EStG.<br />

Als Inhaber eines kleineren Unternehmens haben Sie die<br />

Möglichkeit, eine Ansparrücklage zu bilden. Dadurch erhöhen<br />

Sie im Jahr der Bildung Ihre Ausgaben; damit verringert<br />

sich Ihr zu versteuernder Gewinn.<br />

Wichtig: Die Bildung einer Ansparrücklage führt im Jahr<br />

der Bildung zu einer Steuerersparnis. In den Folgejahren<br />

muss die Rücklage allerdings gewinnbringend aufgelöst<br />

werden und führt damit zu Steuererhöhungen.<br />

Gefördert wird die voraussichtliche künftige Anschaffung<br />

oder Herstellung von beweglichen Wirtschaftsgütern des<br />

Anlagevermögens. Diese müssen spätestens bis zum Ende<br />

des zweiten auf die Bildung der Rücklage folgenden Wirtschaftsjahrs<br />

angeschafft oder hergestellt sein. Bei Existenzgründern<br />

verlängert sich der Zeitraum auf 5 Jahre.<br />

Erfolgt keine Anschaffung ist die Rücklage mit einem Gewinnzuschlag<br />

von 6 % des aufzulösenden Rücklagenbetrages<br />

für jedes volle Wirtschaftsjahr, in dem die Rücklage<br />

bestanden hat, aufzulösen. Bei Existenzgründern entfällt<br />

der Gewinnzuschlag.<br />

Einzelne Ausgaben<br />

Die Rücklage ist auch aufzulösen, sobald das Wirtschaftsgut<br />

angeschafft wurde und Abschreibungen vorgenommen<br />

werden dürfen und zwar in Höhe von 40 % der Anschaffungs-<br />

und Herstellungskosten, spätestens zum Ende des<br />

zweiten auf ihre Bildung folgenden Wirtschaftsjahres. Bei<br />

Existenzgründern verlängert sich die Frist auf 5 Jahre.<br />

Die Rücklage beträgt 40 % der voraussichtlichen Anschaffungs-<br />

oder Herstellungskosten. Die Rücklage darf 154.000<br />

Euro, bei Existenzgründern 307.000 Euro nicht übersteigen.<br />

Die Rücklage ist nicht personen-, sondern betriebsbezogen.<br />

Das Betriebsvermögen der selbstständigen Tätigkeit darf<br />

zum Ende des Jahres, das der Rücklagenbildung vorangeht,<br />

nicht mehr als 204.517 Euro betragen.<br />

Im Gegenzug können Sie im Jahr der Anschaffung / Herstellung<br />

und in den 4 folgenden Jahren zusätzlich zu der<br />

normalen Abschreibung Sonderabschreibungen bis zu 20 %<br />

der Anschaffungs- / Herstellungskosten ansetzen. Voraussetzung<br />

für diese Sonderabschreibungen ist allerdings,<br />

■ dass das Wirtschaftsgut mindestens 1 Jahr nach der<br />

Anschaffung / Herstellung in einer inländischen Betriebsstätte<br />

dieses Betriebs verbleibt und<br />

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