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WISO EÜR & Kasse - Buhl Replication Service GmbH

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tientenbesuche eingerichtet sind. Die Kosten können<br />

voll abgezogen werden.<br />

■ In einem Geschäftshaus befindet sich neben der Wohnung<br />

des Bäckermeisters die Backstube, der Verkaufsraum,<br />

ein Aufenthaltsraum für das Verkaufspersonal und<br />

das Büro, in dem die Buchhaltungsarbeiten durchgeführt<br />

werden. Die Kosten können voll abgezogen werden.<br />

■ In einem Keller gelegene Lagerräume, die keine Funktionen<br />

erfüllen, die einem Arbeitszimmer zukommen.<br />

Einzelne Ausgaben<br />

Räumliche Voraussetzungen für ein<br />

Arbeitszimmer<br />

Ein Arbeitszimmer wird steuerlich nur anerkannt, wenn es<br />

ausschließlich zu beruflichen oder betrieblichen Zwecken<br />

benutzt wird. Eine private Mitbenutzung von höchstens<br />

10 % ist dabei unschädlich.<br />

Zur Überprüfung stellt die Finanzverwaltung in Bezug auf<br />

die Einrichtung, Wohnungsgröße und Trennung bestimmte<br />

Anforderungen.<br />

Einrichtung Das Arbeitszimmer muss so eingerichtet sein, dass es für berufliche Zwecke genutzt werden<br />

kann. Dazu gehören z. B. Schreibtische, Stühle, Regale, Computer.<br />

Für eine private Mitbenutzung sprechen Gegenstände für den privaten Gebrauch, z. B.<br />

Bett, Fernsehapparat.<br />

Wohnungsgröße Neben dem Arbeitszimmer muss noch ausreichend Platz vorhanden sein für normale<br />

Wohnzwecke. Die Größe des Wohnraums ist abhängig von dem Familienstand sowie der<br />

Anzahl der Kinder.<br />

Abgeschlossenheit des<br />

Arbeitszimmers<br />

Ein Arbeitszimmer muss von den übrigen Wohnräumen durch eine Tür abgetrennt sein.<br />

Eine Trennung durch Raumteiler oder Vorhänge reicht nicht aus. Erreicht man andere<br />

private Wohnräume (Schlafzimmer, Bad, Wohnzimmer) nur, wenn man das Arbeitszimmer<br />

durchquert, spricht dies für eine private Mitbenutzung und führt zur Aberkennung des<br />

Arbeitszimmers.<br />

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