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WISO EÜR & Kasse - Buhl Replication Service GmbH

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4. Der Abschnitt Abziehbare Vorsteuerbeträge ist<br />

für die gezahlte Vorsteuer aus Lieferungen, Leistungen<br />

oder Einfuhren bestimmt. Auch hier lassen sich die Daten<br />

aus der <strong>EÜR</strong> überschreiben oder ergänzen.<br />

5. Die nächsten drei Eingabeebenen betreffen Sonderfälle<br />

der Umsatzsteuererklärung, die für die meisten Freiberufler<br />

und Kleinunternehmen nicht relevant sind. Das<br />

sind im einzelnen<br />

■ die Berichtigung des Vorsteuerabzugs<br />

■ die Anlage UR, in der steuerfreie Umsätze und der<br />

innergemeinschaftliche Warenverkehr dokumentiert<br />

werden und<br />

■ die Anlage UN für im Ausland ansässige Unternehmen.<br />

Nähere Informationen zu diesen drei Abschnitten<br />

finden Sie in der Hilfe. Wechseln Sie nun in den Abschnitt<br />

Vorauszahlungen/Berechnung der zu<br />

entrichtenden Steuer.<br />

Futter für den Fiskus – Steuerrechtliche Meldungen<br />

6. Auf Basis der getätigten Angaben berechnet <strong>WISO</strong><br />

<strong>EÜR</strong> & <strong>Kasse</strong> im oberen Bereich des Fensters die<br />

Umsatzsteuerzahllast. Sie ist die Differenz aus den per<br />

Rechnung vereinnahmten Umsatzsteuerbeträgen und<br />

den bei Einkäufen geleisteten Vorsteuerzahlungen. Die<br />

Umsatzsteuerzahllast wird im Feld Verbleibender<br />

Betrag angezeigt.<br />

7. In einigen Fällen, etwa bei falsch ausgewiesenen<br />

Umsatzsteuerangaben von Lieferanten, lässt sich die<br />

Zahllast weiter mindern. Auch die bereits geleisteten<br />

Vorauszahlungen und Sondervorauszahlungen dürfen<br />

natürlich abgezogen werden. Die Summen sind im<br />

unteren Bereich des Dialogs einzutragen. Am Ende der<br />

Abrechnung erscheint der Zahlungsbetrag beziehungsweise<br />

der Erstattungsanspruch.<br />

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