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WISO EÜR & Kasse - Buhl Replication Service GmbH

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<strong>WISO</strong> <strong>EÜR</strong> & <strong>Kasse</strong> 2010<br />

Hinweis: Vollendet der Steuerpflichtige das 55. Lebensjahr<br />

zwar nach Beendigung der Betriebsaufgabe oder -veräußerung,<br />

aber noch vor Ablauf des Veranlagungszeitraums der<br />

Beendigung der Betriebsaufgabe, sind weder der Freibetrag<br />

noch der ermäßigte Steuersatz zu gewähren.<br />

Umfang der Steuerbegünstigung<br />

Neben dem Freibetrag werden die Veräußerungs- und<br />

Aufgabegewinne nach der Fünftelregelung ermäßigt besteuert.<br />

Bei Steuerpflichtigen, die das 55. Lebensjahr vollendet<br />

haben oder im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauernd<br />

berufsunfähig sind, wird auf Antrag statt der Fünftelregelung<br />

ein ermäßigter Steuersatz berücksichtigt.<br />

Hierbei gilt:<br />

■ Die Besteuerung nach dem durchschnittlichen Steuersatz<br />

gilt nur für die ersten 5 Millionen Euro eines<br />

Veräußerungsgewinns;<br />

258<br />

■ der ermäßigte Steuersatz beträgt 56 % des durchschnittlichen<br />

Steuersatzes, der sich ergäbe, wenn die<br />

tarifliche Einkommensteuer nach dem gesamten zu<br />

versteuernden Einkommen zuzüglich der dem Progressionsvorbehalt<br />

unterliegenden Einkünfte zu bemessen<br />

wäre, mindestens jedoch 15 %;<br />

■ die ermäßigt besteuerten Veräußerungsgewinne dürfen<br />

nicht dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen.<br />

Wird ein Teil des Verkaufspreises später uneinbringlich,<br />

mindert dies den Veräußerungsgewinn. Dabei hat der Forderungsausfall<br />

steuerliche Rückwirkung: Es entsteht nicht<br />

im Jahr des Forderungsausfalls ein Verlust, sondern im Jahr<br />

der Betriebsveräußerung ein geringerer Veräußerungsgewinn.<br />

Ermittlung des Veräußerungs- und<br />

Aufgabegewinns<br />

Der Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinn kann wie folgt<br />

ermittelt werden

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