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WISO EÜR & Kasse - Buhl Replication Service GmbH

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Ist- oder Sollbesteuerung<br />

Bei der Ermittlung der Umsatzsteuer ist grundsätzlich von<br />

den vereinbarten Entgelten auszugehen (so genannte Sollbesteuerung).<br />

Dies bedeutet, dass die Steuer bei Ausführung<br />

des Umsatzes entsteht und nicht erst zu dem Zeitpunkt,<br />

in dem der Rechnungsbetrag eingeht. Ebenso kann<br />

der Vorsteuerabzug bereits dann vorgenommen werden,<br />

wenn eine Rechnung mit offenem Steuerausweis bei dem<br />

w<br />

<strong>WISO</strong> Tipp<br />

Da die Sollbesteuerung für kleinere und mittlere Unternehmen zu Schwierigkeiten führen<br />

kann, sieht das Umsatzsteuergesetz vor, dass Freiberuflern unabhängig vom Umsatz<br />

und anderen Unternehmen mit einem Vorjahres-Gesamtumsatz ohne Umsatzsteuer bis<br />

500.000 Euro auf Antrag die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (so genannte<br />

Istbesteuerung) gestattet werden kann. Dies bedeutet, dass die Umsatzsteuer erst mit<br />

Ablauf des Voranmeldungszeitraums entsteht, in dem das Entgelt vereinnahmt wird. Für<br />

den Vorsteuerabzug ändert sich jedoch nichts.<br />

Umsatzsteuer<br />

Unternehmer eingeht, sofern er die Leistung bereits erhalten<br />

hat. Auch hier kommt es auf die Bezahlung nicht an.<br />

Eine Sonderregelung gilt bei Anzahlungen: Werden vor<br />

Ausführung eines Umsatzes Anzahlungen geleistet, entsteht<br />

hierfür die Steuer bereits mit Vereinnahmung der Anzahlung.<br />

Dementsprechend kann der Leistungsempfänger<br />

die ihm für die Anzahlung in Rechnung gestellte Steuer als<br />

Vorsteuer abziehen, sobald er den Betrag gezahlt hat.<br />

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