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WISO EÜR & Kasse - Buhl Replication Service GmbH

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<strong>WISO</strong> Tipp<br />

Auch wenn das Kind in Ihrer Wohnung einen eigenen<br />

Hausstand hat, erkennt das Finanzamt einen eigenen<br />

Hausstand nur an, wenn ein Mietvertrag abgeschlossen<br />

wurde oder ein unentgeltliches Wohnrecht<br />

vorliegt.<br />

Zweitwohnung<br />

Als Zweitwohnung gilt jede Unterkunft. Dabei kann es sich<br />

um eine Mietwohnung, eine Eigentumswohnung oder ein<br />

eigenes Haus, einen Wohnwagen oder um einfache Hotelübernachtungen<br />

handeln.<br />

Hinweis: Achten Sie darauf, dass Sie Ihren Lebensmittelpunkt<br />

nicht in die Zweitwohnung verlagern. Dies ist auch<br />

der Fall, wenn die Ehefrau und Ihre Kinder ihren Hausstand<br />

in die Zweitwohnung verlegen. Die doppelte Haushaltsführung<br />

wird dann nicht anerkannt.<br />

Einzelne Ausgaben<br />

Berufliche Gründe<br />

Ein beruflicher Anlass für einen doppelten Haushalt liegt<br />

dann vor,<br />

■ wenn Sie erstmalig eine Stelle antreten oder<br />

■ wenn Sie an einen anderen Ort versetzt werden oder<br />

■ wenn Sie den Arbeitgeber wechseln oder<br />

■ wenn der Betriebssitz Ihres Arbeitgebers verlagert wird<br />

oder<br />

■ wenn Sie die Fahrtzeiten verkürzen möchten.<br />

Hinweis: Die Finanzverwaltung hat bisher eine doppelte<br />

Haushaltsführung abgelehnt, wenn Arbeitnehmer ihren Familienwohnsitz<br />

aus privaten Gründen vom Arbeitsort weg<br />

verlegt haben, z. B. bei Kauf eines Eigenheims oder aus Anlass<br />

einer Heirat. Der Bundesfinanzhof hat in einem Grundsatzurteil<br />

vom 5. März 2009 entschieden, dass eine solche privat<br />

veranlasste Wegverlegung des Haupthausstandes eine doppelte<br />

Haushaltsführung nicht ausschließt (Az. VI R 23/07, VI R<br />

58/06). Entscheidend ist ausschließlich, dass aus beruflichen<br />

Gründen am Beschäftigungsort eine Zweitwohnung unterhalten<br />

wird. Dies gilt auch, wenn die neue Zweitwohnung vor der<br />

Wegverlegung bereits als Familienwohnsitz genutzt wurde.<br />

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