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WISO EÜR & Kasse - Buhl Replication Service GmbH

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<strong>WISO</strong> <strong>EÜR</strong> & <strong>Kasse</strong> 2010<br />

Einnahmenerzielungsabsicht<br />

(nur für Umsatzsteuer)<br />

Im umsatzsteuerlichen Sinne sind Sie Unternehmer, wenn<br />

Sie eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig<br />

ausüben. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige<br />

Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn<br />

die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt. Die Einnahmeerzielungsabsicht<br />

liegt vor, wenn Sie wirtschaftliche Leistungen<br />

erbringen, d.h. am allgemeinen Leistungs- und Güteraustausch<br />

teilnehmen.<br />

Gewinnerzielungsabsicht<br />

(= Einkünfteerzielungsabsicht)<br />

Im einkommensteuerlichen und gewerbesteuerlichen Sinne<br />

ist Unternehmer nur, wer in der Absicht handelt, langfristig<br />

einen Totalgewinn zu erzielen. Eine Einnahmenerzielungsabsicht<br />

alleine reicht nicht aus.<br />

Hinweis: Wird kein Totalgewinn angestrebt, liegt eine Liebhaberei<br />

vor. Die steuermindernden Verluste werden dann<br />

nicht anerkannt.<br />

200<br />

w<br />

<strong>WISO</strong> Tipp<br />

Werden Verluste erzielt, jedoch langfristig ein Gewinn<br />

angestrebt, müssen die Finanzbehörden die erzielten<br />

Verluste bei der Steuerveranlagung berücksichtigen.<br />

Ob ein Totalgewinn angestrebt wird, wird über eine Ergebnisprognose<br />

festgestellt. Zeitraum der Prognose ist die Zeit<br />

von der Aufnahme der Tätigkeit bis zur Aufgabe. Lässt sich<br />

dieser Zeitraum nicht ermitteln, sind typisierend 30 Jahre<br />

anzusetzen. Einzubeziehen sind alle tatsächlichen und<br />

erwarteten Erträge und Aufwendungen, auch ein Veräußerungsgewinn<br />

bzw. -verlust. Auf die Steuerfreiheit oder<br />

Steuerpflicht der Einnahmen kommt es nicht an.<br />

Wichtig: Eine negative Totalprognose bedeutet nicht<br />

unbedingt, dass die Verluste steuerlich nicht anerkannt<br />

werden. Entscheidend ist vielmehr, ob der Verlust durch<br />

persönliche Neigungen oder die Lebensführung des Steuerpflichtigen<br />

entstehen wird.<br />

Kriterien für eine fehlende Gewinnerzielungsabsicht können<br />

sein:

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