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WISO EÜR & Kasse - Buhl Replication Service GmbH

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Nutzungsdauer<br />

Anhaltspunkte für die Schätzung der betriebsgewöhnlichen<br />

Nutzungsdauer bilden die vom BMF aufgestellten AfA-<br />

Tabellen. Bei neuerworbenen gebrauchten Gegenständen<br />

kann auch die Restnutzungsdauer angesetzt werden.<br />

Beginn der Abschreibung<br />

Abschreibungen können Sie bereits im Jahr der Lieferung<br />

bzw. der Fertigstellung des Wirtschaftsgutes vornehmen.<br />

Es spielt dabei keine Rolle, wann die Zahlung erfolgt.<br />

Im Jahr der Herstellung bzw. Anschaffung ist die Abschreibung<br />

grundsätzlich monatsgenau vorzunehmen. Dabei<br />

dürfen angefangene Monate voll gerechnet werden.<br />

Im Jahr des Ausscheidens des Wirtschaftsgutes ist die AfA<br />

ebenfalls nur zeitanteilig anzusetzen. Angefangene Monate<br />

dürfen dabei voll gerechnet werden.<br />

Abschreibungsmethoden<br />

Steuerlich zugelassen sind die<br />

■ Sammelpostenauflösung<br />

■ lineare AfA,<br />

■ Leistungs-AfA,<br />

■ degressive AfA,<br />

■ Teilwertabschreibung,<br />

Einzelne Ausgaben<br />

■ Abschreibung für außergewöhnliche technische oder<br />

wirtschaftliche Nutzung,<br />

■ Gebäude-AfA,<br />

■ erhöhte AfA,<br />

■ Ansparabschreibung,<br />

■ Investitionsabzugbetrag und Sonderabschreibung nach<br />

§ 7 g EStG.<br />

Sammelpostenauflösung<br />

Für alle selbstständig nutzbaren Wirtschaftsgüter, die<br />

nach dem 31. Dezember 2007 angeschafft bzw. hergestellt<br />

werden und deren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten<br />

ohne Umsatzsteuer 150 Euro übersteigen und nicht 1.000<br />

Euro übersteigen, ist ein jahrgangsbezogener Sammelposten<br />

zu bilden. Dieser Sammelposten ist im Wirtschaftsjahr<br />

der Bildung und in den folgenden vier Wirtschaftsjahren<br />

mit jeweils zwanzig Prozent gewinnmindernd aufzulösen.<br />

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