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WISO EÜR & Kasse - Buhl Replication Service GmbH

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<strong>WISO</strong> <strong>EÜR</strong> & <strong>Kasse</strong> 2010<br />

Hinweis: Ein nicht buchführungspflichtiger Selbstständiger<br />

kann auch freiwillig Bücher führen und regelmäßig<br />

Abschlüsse erstellen. Dann kann er seinen Gewinn jedoch<br />

nicht mehr durch eine Einnahmenüberschussrechnung ermitteln.<br />

Nach dem Bundesfinanzhof hat ein Steuerpflichtiger<br />

sich bereits für eine Buchführung entschieden, wenn er<br />

eine Eröffnungsbilanz aufgestellt hat.<br />

Grundprinzipien<br />

Während bei einer Buchführung auch Forderungen, Verbindlichkeiten<br />

und Rückstellungen verbucht werden, beschränkt<br />

sich die Einnahmenüberschussrechnung grundsätzlich<br />

auf die Erfassung von Ein- und Auszahlungen.<br />

Der Gewinn ergibt sich aus erhaltenen Betriebseinnahmen<br />

abzüglich gezahlten Betriebsausgaben.<br />

Es gibt jedoch auch Ausnahmen:<br />

■ Durchlaufende Posten, d.h. Einnahmen und Ausgaben,<br />

die im Namen und auf Rechnung eines Dritten<br />

vereinnahmt bzw. verausgabt wurden, bleiben bei der<br />

Einnahmenüberschussrechnung außer Betracht. Keine<br />

durchlaufenden Posten sind jedoch Portoauslagen, bezahlte<br />

Vorsteuer und vereinnahmte Umsatzsteuer.<br />

230<br />

■ Anschaffungskosten von abnutzbaren Anlagegütern<br />

sind nicht anzusetzen. Die Kosten sind über Abschreibungen<br />

auf die Nutzungsdauer der Wirtschaftsgüter zu<br />

verteilen.<br />

■ Anschaffungskosten nicht abnutzbarer Anlagegütern<br />

sind erst im Zeitpunkt der Veräußerung oder Entnahme<br />

gewinnmindernd zu berücksichtigen. Beim Ausscheiden<br />

des Wirtschaftsguts ist der Verkaufserlös / Entnahmeerlös<br />

als Betriebsausgabe, die Anschaffungskosten<br />

als Betriebsausgabe anzusetzen.<br />

■ Der Erhalt eines Darlehens ist keine Betriebseinnahme,<br />

die Darlehenstilgung keine Betriebsausgabe.<br />

■ Sacheinnahmen sind Zugänge in Geldeswert und damit<br />

Betriebseinnahmen, Sachausgaben sind Betriebsausgaben.<br />

■ Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen sind zu<br />

berücksichtigen. Als Einnahmen sind anzusetzen der<br />

Teilwert, d.h. der Kaufpreis oder ein gerechter Schätzwert.<br />

Betriebsausgabe ist der Restwert bzw. Buchwert<br />

des entnommenen Wirtschaftsgutes. Versteuert wird<br />

letztlich die Differenz.

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