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WISO EÜR & Kasse - Buhl Replication Service GmbH

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<strong>WISO</strong> <strong>EÜR</strong> & <strong>Kasse</strong> 2010<br />

Hinweis: Die Entfernungspauschale gilt nicht für Flugkosten.<br />

Bei Benutzung eines Flugzeugs sind weiterhin die tatsächlich<br />

für den Flug angefallenen Kosten gegebenenfalls<br />

zuzüglich der Entfernungspauschale für die Transitstrecken<br />

zum Flughafen und zurück abzugsfähig.<br />

Fahrgemeinschaften<br />

Mitglieder von Fahrgemeinschaften profitieren von der<br />

Entfernungspauschale. Jeder Mitfahrer kann die Entfernungspauschale<br />

ansetzen.<br />

Für Mitfahrer gilt jedoch der Höchstbetrag von 4.500 Euro<br />

für die Arbeitstage, an denen sie ihren Kraftwagen nicht<br />

eingesetzt haben.<br />

Beispiel: A bildet gemeinsam mit B und C eine Fahrgemeinschaft<br />

für 210 Arbeitstage. An 20 Arbeitstagen fährt<br />

A alleine zur Arbeit, an 90 Arbeitstagen gemeinsam mit B<br />

und C mit dem eigenen Pkw und an 120 Arbeitstagen als<br />

Mitfahrer. Die Entfernung beträgt 140 km<br />

A kann folgende Kosten als Mitfahrer ansetzen:<br />

120 Arbeitstage * 140 km * 0,30 Euro = 5.040 Euro,<br />

maximal 4.500 Euro.<br />

300<br />

A kann folgende Kosten als Fahrer ansetzen:<br />

110 Arbeitstage * 140 km * 0,30 Euro = 4.620 Euro<br />

(keine Begrenzung auf 4.500 Euro)<br />

A kann im Jahr 2009 in der Steuererklärung<br />

4.500 Euro + 4.620 Euro = 9.120 Euro ansetzen.<br />

Fahrten mit unterschiedlichen<br />

Verkehrsmitteln (Park and Ride)<br />

Benutzen Sie für die Fahrt zu Ihrem Arbeitsplatz mehrere<br />

Verkehrsmittel, z. B. Bahn und Pkw wird die Berechnung<br />

der Entfernungspauschale komplizierter.<br />

Weiterhin gilt, dass die kürzeste Straßenverbindung anzusetzen<br />

ist. Diese ist aufzuteilen, auf die Fahrten mit dem<br />

Pkw, für die die Begrenzung von 4.500 Euro nicht gilt und<br />

für Fahrten mit anderen Verkehrsmitteln. Von der Straßenverbindung<br />

werden zunächst die mit dem Pkw zurückgelegten<br />

km abgezogen. Der Restbetrag entfällt auf andere<br />

Verkehrsmittel.<br />

Beispiel: A benutzt für seine Fahrt zu der Betriebsstätte<br />

sowohl den Pkw als auch die Bahn. Die kürzeste Straßenverbindung<br />

beträgt 70 km. Die Strecke mit dem Pkw<br />

legt er als erste Strecke zurück. Sie beträgt 40 km.

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