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WISO EÜR & Kasse - Buhl Replication Service GmbH

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<strong>WISO</strong> <strong>EÜR</strong> & <strong>Kasse</strong> 2010<br />

Fahrtkosten<br />

Als Fahrtkosten sind abziehbar:<br />

Erste Hinfahrt zu Beginn der auswärtigen<br />

Beschäftigung und letzte Rückfahrt bei<br />

deren Ende:<br />

292<br />

Die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel (z. B. Bahn, Straßenbahn, Bus,<br />

Taxi, Flugzeug), können Sie inkl. etwaiger Zuschläge und Sondertarife<br />

in voller Höhe absetzen. Wenn Sie mit dem eigenen Fahrzeug fahren,<br />

dürfen Sie zwischen der Kilometerpauschale für Auswärtstätigkeiten und<br />

den tatsächlich nachgewiesenen Kosten wählen.<br />

Wöchentliche Familienheimfahrten Grundsätzlich gelten die Regelungen wie für Fahrten zwischen Wohnung<br />

und Arbeitsstätte. Anzusetzen ist die Entfernungspauschale von 0,30<br />

Euro pro Entfernungskilometer. Die Kostendeckelung auf 4.500 Euro gilt<br />

hier nicht.<br />

Pro Woche können Sie maximal eine tatsächlich durchgeführte Familienheimfahrt<br />

ansetzen.<br />

Besuche durch den Ehegatten anstelle<br />

einer Familienheimfahrt:<br />

Fahrten zwischen Zweitwohnung und<br />

Arbeitsplatz<br />

Wenn Sie aus dienstlichen Gründen oder wegen Krankheit nicht nach<br />

Hause pendeln können, dürfen Sie die Fahrtkosten eines Besuchs Ihres<br />

Ehegatten oder minderjährigen Kinder absetzen. Es gelten die gleichen<br />

Sätze wie für Ihre wöchentlichen Heimfahrten.<br />

Dies sind keine durch die doppelte Haushaltsführung verursachten Kosten;<br />

Fahrtkosten sind wie Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte<br />

zu behandeln.

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