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WISO EÜR & Kasse - Buhl Replication Service GmbH

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<strong>WISO</strong> <strong>EÜR</strong> & <strong>Kasse</strong> 2010<br />

Voranmeldungen<br />

Als Unternehmer sind Sie verpflichtet, innerhalb von 10<br />

Tagen nach Ablauf eines jeden Kalendervierteljahres eine<br />

Voranmeldung abzugeben, in der Sie die Steuer für das<br />

abgelaufene Kalendervierteljahr (Voranmeldungszeitraum)<br />

selbst berechnen müssen. Der errechnete Betrag ist als Vorauszahlung<br />

an das Finanzamt zu zahlen. Für größere Unternehmen<br />

gilt ein monatlicher Voranmeldungszeitraum.<br />

Dies gilt auch für neue Unternehmen im Jahr der Neugründung<br />

und dem Folgejahr. Im Rahmen der Voranmeldung erfolgt<br />

die Verrechnung der Vorsteuer mit der Umsatzsteuer<br />

für die von Ihnen ausgeführten Umsätze.<br />

Es besteht die Möglichkeit, die Abgabefrist um einen Monat<br />

nach hinten zu verschieben, durch einen Antrag auf<br />

Dauerfristverlängerung<br />

Beispiel: Sie haben im Voranmeldungszeitraum September<br />

2009 Umsätze in Höhe von 100.000 Euro ausgeführt,<br />

die dem Steuersatz von 19 % unterliegen. Die<br />

Umsatzsteuer beträgt demnach 19.000 Euro. Im gleichen<br />

Zeitraum haben Sie selbst Rechnungen über empfangene<br />

Leistungen erhalten, in denen Vorsteuerbeträge von insgesamt<br />

9.000 Euro ausgewiesen sind. Ihre Zahllast errech-<br />

314<br />

net sich für den Voranmeldungszeitraum September 2009<br />

demnach wie folgt: Umsatzsteuer 19.000 Euro abzüglich<br />

abziehbare Vorsteuer 9.000 Euro gleich 10.000 Euro. Diesen<br />

Betrag müssen Sie an das Finanzamt zahlen.<br />

Aktueller Hinweis: Seit 2002 gilt für Existenzgründer im<br />

laufenden und folgenden Kalenderjahr ebenfalls ein monatlicher<br />

Voranmeldungszeitraum.<br />

Wichtig: Sie müssen Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen<br />

grundsätzlich elektronisch an das Finanzamt übermitteln.<br />

Möchten Sie weiterhin die Voranmeldungen auf<br />

Papier abgeben, können Sie eine Ausnahmegenehmigung<br />

zur Vermeidung einer unbilliger Härte beantragen, z. B. bei<br />

nicht vorhandenem PC, bei geringen Umsätzen, bei nicht<br />

vorhandenem Internetanschluss oder bei Einsatz eines<br />

nicht unterstützten Betriebssystems Linux oder Mac OS.<br />

Jahreserklärung<br />

Nach Ablauf des Kalenderjahrs hat der Unternehmer eine<br />

Steuererklärung abzugeben, in der er die Steuer ebenfalls<br />

selbst berechnen muss. Die Frist für die Abgabe der Umsatzsteuer-Jahreserklärung<br />

2009 endet - wie bei der Einkommensteuer<br />

- am 31. Mai 2010.

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