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WISO EÜR & Kasse - Buhl Replication Service GmbH

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<strong>WISO</strong> <strong>EÜR</strong> & <strong>Kasse</strong> 2010<br />

Bewirtete<br />

Personen<br />

286<br />

Anlass<br />

Arbeitnehmer kein besonderer Anlass,<br />

arbeitstägliche Abgabe von<br />

Mahlzeiten in einer betriebseigenen<br />

Kantine oder in<br />

einer Gaststätte<br />

Arbeitnehmer im ganz überwiegenden<br />

betrieblichen Interesse, z. B.<br />

Arbeitsessen, Betriebsveranstaltungen<br />

Arbeitnehmer Dienstreise, Fahrtätigkeit,<br />

Einsatzwechseltätigkeit,<br />

doppelte Haushaltsführung<br />

Besteuerung bei der<br />

bewirteten Person<br />

Positive Differenz zwischen Sachbezug<br />

der Mahlzeiten und einer Zuzahlung des<br />

Arbeitnehmers ist als Lohn zu versteuern;<br />

Werden die Mahlzeiten nicht überwiegend<br />

für Arbeitnehmer zubereitet, ist<br />

lohnsteuerliche Bemessungsgrundlage<br />

der ortsübliche Verkaufspreis abzüglich<br />

4 %. Die Mahlzeiten sind steuerfrei,<br />

soweit deren Wert 1.080 Euro im<br />

Kalenderjahr pro Dienstverhältnis nicht<br />

übersteigt<br />

Besteuerung beim<br />

Unternehmer<br />

Kosten sind voll<br />

abzugsfähig<br />

keine Besteuerung Kosten sind voll<br />

abzugsfähig<br />

Mahlzeiten bis 40 Euro sind mit der<br />

positiven Differenz zwischen dem<br />

amtlichen Sachbezugswert und einer<br />

Zuzahlung des Arbeitnehmers zu<br />

besteuern.<br />

Kosten sind voll<br />

abzugsfähig

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