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WISO EÜR & Kasse - Buhl Replication Service GmbH

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Kennzeichen der Betriebsveräußerung Kennzeichen der Betriebsaufgabe<br />

■ Entgeltliche oder teilentgeltliche Übertragung<br />

■ aller wesentlichen Betriebsgrundlagen<br />

■ eines ganzen Betriebes oder Teilbetriebes<br />

■ in einem einheitlichen Vorgang und<br />

■ Aufgabe der Tätigkeit des Steuerpflichtigen in Bezug<br />

auf den veräußerten Betrieb oder Teilbetrieb<br />

Veräußerungs- und Aufgabefreibetrag<br />

Der Gewinn unterliegt aber nicht in vollem Umfang der<br />

Einkommensteuer. Zum einen profitieren Sie unter Umständen<br />

(falls Sie älter als 55 Jahre oder im sozialversicherungsrechtlichen<br />

berufsunfähig sind) von einem Freibetrag,<br />

so dass er eventuell ganz steuerfrei bleibt. Zum anderen<br />

unterliegt der steuerpflichtige Anteil einem begünstigten,<br />

d. h. in der Progression gemilderten Steuersatz.<br />

Betriebsgewinn<br />

■ Einzelveräußerung oder Überführung ins Privatvermögen<br />

■ aller wesentlichen Betriebsgrundlagen<br />

■ eines ganzen Betriebes oder Teilbetriebes<br />

■ in einem einheitlichen Vorgang und<br />

■ auf Grund eines einheitlichen Entschlusses oder eines<br />

von außen auf den Betrieb einwirkendes Ereignis (z. B.<br />

Naturkatastrophen, Enteignung) und<br />

■ Wegfall des selbstständigen Organismus des Betriebes<br />

Der Freibetrag beträgt 45.000 Euro. Er mindert sich jedoch<br />

um den Betrag, um den der Veräußerungsgewinn 136.000<br />

Euro übersteigt.<br />

Der Freibetrag von 45.000 Euro gilt unabhängig davon, ob<br />

ein ganzer Betrieb, Teilbetrieb, Mitunternehmeranteil oder<br />

Bruchteil eines Anteils veräußert oder aufgegeben wird.<br />

Wichtig: Den Freibetrag erhalten Sie nur auf Antrag<br />

und nur einmal in Ihrem Leben. Er gilt auch als vollständig<br />

verbraucht, wenn er nicht in vollem Umfang in Anspruch<br />

genommen wird.<br />

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