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WISO EÜR & Kasse - Buhl Replication Service GmbH

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Veräußerungsgewinne<br />

Was sind Veräußerungsgewinne und<br />

Aufgabegewinne?<br />

Auch wenn Sie Ihren Gewerbebetrieb, Ihre Freiberuflerpraxis<br />

oder Ihren Betrieb eines sonstigen Selbstständigen<br />

aufgeben oder veräußern, müssen Sie die dabei erzielten<br />

Gewinne versteuern. Das gilt auch dann, wenn Sie sich nur<br />

von einem selbstständigen Teilbetrieb, einer Mitunternehmerbeteiligung<br />

oder einer 100%igen im Betriebsvermögen<br />

gehaltenen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft<br />

trennen.<br />

Wichtig: Eine Betriebsveräußerung liegt nur dann vor,<br />

wenn sie entgeltlich erfolgt. Deshalb fallen keine Veräußerungsgewinne<br />

im Rahmen einer Schenkung, vorweggenommenen<br />

Erbfolge sowie im Erbfall an.<br />

Ein Teilbetrieb ist ein eigenständiger Teil des Gesamtbetriebes,<br />

der für sich allein lebensfähig ist. Abgrenzungsmerkmale<br />

für den Teilbetrieb sind eine gewisse wirtschaftliche<br />

Selbstständigkeit, eine selbstständige Lebensfähigkeit mit<br />

der Möglichkeit der Fortführung durch einen Erwerber<br />

und eine organisatorische Geschlossenheit. Indizien für<br />

Betriebsgewinn<br />

die Eigenständigkeit sind ein selbstständiger Einkauf, ein<br />

selbstständiger Verkauf, verschiedenes Personal, örtliche<br />

Trennung und eine gesonderte Buchführung.<br />

Hinweis: Für die Steuerbegünstigung einer Veräußerung ist<br />

es erforderlich, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen<br />

auf einen Erwerber in einem einheitlichen Vorgang übergehen.<br />

Der Erwerber muss in der Lage sein, den bisherigen<br />

Betrieb fortzuführen.<br />

Wesentlich sind Wirtschaftsgüter, wenn sie für die Betriebsfortführung<br />

unentbehrlich sind. Dies ist in der Regel<br />

bei Grundstücken und Gebäuden, bei Fabrikationsunternehmen<br />

auch für Betriebsvorrichtungen der Fall.<br />

Eine steuerbegünstigte Betriebsaufgabe setzt voraus, dass<br />

die betriebliche Tätigkeit in einem einheitlichen Aufgabevorgang<br />

eingestellt wird durch einen vom Steuerpflichtigen<br />

gefassten Beschluss oder durch ein von außen auf den<br />

Betrieb einwirkendes Ereignis.<br />

Werden bei einer Betriebsveräußerung nur einzelne Wirtschaftsgüter<br />

veräußert oder erfolgt die Veräußerung /<br />

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