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WISO EÜR & Kasse - Buhl Replication Service GmbH

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<strong>WISO</strong> <strong>EÜR</strong> & <strong>Kasse</strong> 2010<br />

Aufgabe über einen längeren Zeitraum (z.B. von mehr als<br />

einem Jahr), liegt kein einheitlicher Vorgang vor. Die Veräußerungsgewinne<br />

sind dann dem laufenden Gewinn zuzurechnen;<br />

sie werden voll besteuert.<br />

Dem eigentlichen Teilbetrieb steht die Veräußerung / Aufgabe<br />

eines Mitunternehmeranteils oder die Veräußerung<br />

einer zum Betriebsvermögen gehörenden 100%igen Beteiligung<br />

an einer Kapitalgesellschaft gleich.<br />

Ein Gewinn, den Sie beim Verkauf des Betriebes an eine<br />

Mitunternehmerschaft erzielen, wird nur insoweit als<br />

(steuerlich begünstigter) Veräußerungsgewinn behandelt,<br />

als er auf hinzugekommene Gesellschafter entfällt. Wenn<br />

Sie also Ihren Betrieb in eine Personengesellschaft einbringen,<br />

an der Sie selber beteiligt sind, müssen Sie den Teil<br />

des Veräußerungsgewinns normal versteuern, der auf Ihren<br />

eigenen Anteil an der Mitunternehmerschaft entfällt. Nur<br />

der Teil, der quasi an die anderen Gesellschafter veräußert<br />

wurde, ist steuerbegünstigt.<br />

256<br />

Wichtig: Keine Aufgabe oder Veräußerung eines Betriebes<br />

liegt vor, wenn die wesentlichen Betriebsgrundlagen<br />

ohne Einstellung der betrieblichen Tätigkeit nur verlegt<br />

werden, der Betrieb durch eine Betriebsverpachtung oder<br />

Ruhen lassen der gewerblichen Tätigkeit nur unterbrochen<br />

wird bzw. sich der Unternehmenszweck oder die Struktur<br />

des Betriebs ändert.<br />

Hinweis: Wird der Betrieb im Ganzen verpachtet, hat der<br />

Steuerpflichtige ein Wahlrecht, ob er den Betrieb steuerbegünstigt<br />

aufgibt und fortan als privater Verpächter auftritt<br />

oder ob er den Betrieb als ruhenden Betrieb weiterführt mit<br />

gewerblichen Einkünften.

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