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WISO EÜR & Kasse - Buhl Replication Service GmbH

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delsregister eingetragen ist oder dessen Gewerbe einen in<br />

kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.<br />

Kapitalgesellschaften sind auf Grund ihrer Rechtsform<br />

immer zur Führung von Büchern verpflichtet.<br />

Nichtkaufleute und Land- und Forstwirte sind nach steuerrechtlichen<br />

Vorschriften nur zur Buchführung verpflichtet,<br />

wenn<br />

■ die Umsätze , einschließlich steuerfreier Umsätze, ausgenommen<br />

Umsätze nach § 4 Nr. 8-10 UStG mehr als<br />

500.000 Euro betragen oder<br />

■ die selbstbewirtschafteten land- und forstwirtschaftlichen<br />

Flächen einen Wirtschaftswert von mehr als<br />

25.000 Euro haben oder,<br />

Einnahmenüberschussrechnung<br />

Betroffener Personenkreis<br />

Alle nicht buchführungspflichtigen Selbstständige können<br />

den Gewinn durch eine Einnahmenüberschussrechnung ermitteln.<br />

Dies sind insbesondere:<br />

Einkommensteuer<br />

■ der Gewinn aus Gewerbebetrieb mehr als 50.000 Euro<br />

im Wirtschaftsjahr beträgt oder<br />

■ der Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft mehr als<br />

50.000 Euro im Kalenderjahr beträgt.<br />

Hinweis: Die steuerliche Buchführungspflicht tritt erst ein,<br />

wenn Sie vom Finanzamt aufgefordert wurden.<br />

Freiberufler sind von der Buchführungspflicht befreit.<br />

Hinweis: Besteht keine Buchführungspflicht, ist der Gewinn<br />

über eine Einnahmenüberschussrechnung zu ermitteln.<br />

■ Kleingewerbetreibende<br />

■ Freiberufler<br />

■ Land- und Forstwirte.<br />

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