07.10.2013 Aufrufe

WISO EÜR & Kasse - Buhl Replication Service GmbH

WISO EÜR & Kasse - Buhl Replication Service GmbH

WISO EÜR & Kasse - Buhl Replication Service GmbH

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

■ einen Ingenieur, dessen Tätigkeit durch die Erarbeitung<br />

theoretischer, komplexer Problemlösungen im häuslichen<br />

Arbeitszimmer geprägt ist, auch wenn zu seinen Aufgaben<br />

die Betreuung von Kunden im Außendienst gehört.<br />

Nicht anerkannt wurde der Mittelpunkt vom Bundesgerichtshof<br />

in folgenden Fällen:<br />

■ Bei einem Handelsvertreter, wenn die Tätigkeit durch<br />

den Außendienst geprägt ist, auch wenn die zu Hause<br />

verrichteten Tätigkeiten zur Erfüllung der beruflichen<br />

Aufgaben unerlässlich sind.<br />

■ Bei einer Ärztin, die Gutachten erstellt und dazu ihre<br />

Patienten ausschließlich außerhalb des Arbeitszimmers<br />

untersucht und dort vor Ort alle erforderlichen Befunde<br />

erhebt, liegt der qualitative Schwerpunkt nicht im<br />

häuslichen Arbeitszimmer, in welchem lediglich die Tätigkeit<br />

begleitende Aufgaben erledigt werden.<br />

■ Bei einem Architekten, der neben der Planung auch die<br />

Ausführung der Bauwerke betreut, kann diese Gesamttätigkeit<br />

keinem konkreten Tätigkeitsschwerpunkt zugeordnet<br />

werden. Das Arbeitszimmer bildet in diesem<br />

Fall nicht den Mittelpunkt der gesamten beruflichen<br />

und betrieblichen Tätigkeit.<br />

Einzelne Ausgaben<br />

■ Bei einem Professor ist einer der qualitativen Schwerpunkte<br />

die Durchführung von Vorlesungen und Seminaren.<br />

Das Arbeitszimmer kann nicht Mittelpunkt der<br />

Tätigkeit sein.<br />

Übt der Steuerpflichtige gleichzeitig mehrere betriebliche<br />

oder berufliche Tätigkeiten aus, ist das Merkmal „Mittelpunkt<br />

der beruflichen Tätigkeit“ nur erfüllt, wenn sich der<br />

qualitative Mittelpunkt jeder einzelnen betrieblichen oder<br />

beruflichen Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer befindet.<br />

Dem zeitlichen Umfang der Nutzung des Arbeitszimmers<br />

kommt nur indizielle Bedeutung zu. Das häusliche<br />

Arbeitszimmer kann selbst dann (noch) den qualitativen<br />

Mittelpunkt einer beruflichen Betätigung bilden, wenn die<br />

außerhäuslichen Tätigkeiten zeitlich überwiegen.<br />

Beispiel: Ein kaufmännischer Angestellter eines Industrieunternehmens<br />

ist nebenbei als Mitarbeiter für einen<br />

Lohnsteuerhilfeverein selbständig tätig und nutzt für<br />

letztere Tätigkeit sein häusliches Arbeitszimmer als Beratungsstelle.<br />

Für diese Nebentätigkeit ist das Arbeitszimmer<br />

der Tätigkeitsmittelpunkt, nicht jedoch für die gesamte<br />

Betätigung.<br />

275

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!