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WISO EÜR & Kasse - Buhl Replication Service GmbH

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Info<br />

Frei oder gewerblich?<br />

Freie und gewerbliche Berufe sind nicht immer klar voneinander<br />

abgegrenzt. Meist handelt es sich bei den freien<br />

Berufen um qualifizierte Dienstleistungen, die nichts<br />

mit Handel oder Massengeschäften zu tun haben. Ärzte,<br />

Anwälte oder Ingenieure aber auch Programmierer,<br />

Dozenten, Künstler und Journalisten sind auf der Liste<br />

der freien Berufe zu finden. Doch der Teufel liegt im Detail.<br />

Während beispielsweise ein IT-Berater zweifelsohne<br />

freiberuflich tätig ist, handelt es sich bei reiner Programmierarbeit<br />

um eine gewerbliche Tätigkeit. Ein freier<br />

Journalist kann zwar für einen Auftraggeber eine Pressemitteilung<br />

eigenschöpferisch erstellen, doch der Versand<br />

der Mitteilung gilt als gewerblich. Ähnlich sieht es bei<br />

Werbetextern oder Grafikern aus: Sind die Vorgaben der<br />

Auftraggeber restriktiv, versagt das Finanzamt dem Ergebnis<br />

die „künstlerische“ Anerkennung.<br />

Freiberufler, Selbstständige, Gewerbetreibende - Wer kann die <strong>EÜR</strong> nutzen?<br />

Da die wenigsten Auftraggeber geneigt sind, ihre Aufträge<br />

zu splitten, sind Mischformen häufig unvermeidlich.<br />

Die Finanzämter bewerten die Aufträge jedoch nicht<br />

einzeln. Überschreitet der gewerbliche Einfluss die Bagatellgrenze,<br />

werden sämtliche Einkünfte als gewerblich<br />

eingestuft und sind damit gewerbesteuerpflichtig.<br />

Um den freiberuflichen Status der Haupteinkünfte nicht<br />

zu gefährden, sollten die gewerblichen Teile und die damit<br />

verbundenen Ausgaben über einen zweiten Betrieb<br />

mit einer eigenen <strong>EÜR</strong> abgerechnet werden. Das bedeutet<br />

allerdings auch, dass zwei Rechnungen zu erstellen<br />

sind. Ist der gewerbliche Anteil verschwindend gering,<br />

kann ein Gespräch mit dem Finanzamt zu einer weniger<br />

bürokratischen Lösung führen.<br />

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