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Handbuch für Parlamentarier - Übereinkommen des Europarats zum ...

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<strong>des</strong> sexuellen Missbrauchs von Kindern zu beteiligen und durch<br />

Selbstregulierung oder durch gemeinsam von Staat und privatem<br />

Sektor zu treffende regulierende Maßnahmen innerstaatliche<br />

Vorschriften umzusetzen.<br />

(3) JedeVertragspartei ermutigt die Medien, in angemessenerWeise über<br />

alle Aspekte der sexuellen Ausbeutung und <strong>des</strong> sexuellen Missbrauchs<br />

von Kindern zu informieren; dabei sind die Unabhängigkeit der Medien<br />

und die Pressefreiheit gebührend zu beachten.<br />

(4) JedeVertragspartei fördert, soweit angemessen durch die Einrichtung<br />

von Fonds, die Finanzierung von Projekten und Programmen, die<br />

von der Zivilgesellschaft durchgeführt werden, um Kinder vor sexueller<br />

Ausbeutung und sexuellem Missbrauch zu bewahren oder zu<br />

schützen.<br />

Kapitel III – Spezialisierte Behörden<br />

und Koordinierungsstellen 13<br />

Artikel 10 – Nationale Maßnahmen zur Koordinierung<br />

und Zusammenarbeit<br />

(1) JedeVertragspartei trifft die erforderlichen Maßnahmen, um auf nationaler<br />

oder lokaler Ebene die Koordinierung zwischen den verschiedenen<br />

<strong>für</strong> den Schutz von Kindern, die Verhütung und die Bekämpfung<br />

sexueller Ausbeutung und sexuellen Missbrauchs von Kindern zuständigen<br />

Stellen, insbesondere <strong>des</strong> Erziehungs- und Gesundheitswesens,<br />

der Sozialdienste, der Strafverfolgungs- und der Justizbehörden,<br />

sicherzustellen.<br />

(2) Jede Vertragspartei trifft die erforderlichen gesetzgeberischen oder<br />

sonstigen Maßnahmen, um<br />

a) unabhängige nationale oder lokale Einrichtungen zu errichten oder<br />

zu bestimmen, die <strong>für</strong> die Förderung und den Schutz der Rechte<br />

<strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> zuständig sind, und sicherzustellen, dass sie mit eigenen<br />

Mitteln und Verantwortlichkeiten ausgestattet sind;<br />

13. Schweiz:„Koordinationsstellen“<br />

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