Handbuch für Parlamentarier - Übereinkommen des Europarats zum ...
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gefährden, vor einer unmündigen Person oder einer seiner Erziehung,<br />
Ausbildung oder Aufsicht unterstehenden Person unter sechzehn<br />
Jahren vornimmt, um dadurch sich oder einen Dritten geschlechtlich<br />
zu erregen oder zu befriedigen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem<br />
Jahr zu bestrafen, es sei denn, dass nach den Umständen <strong>des</strong> Falles<br />
eine Gefährdung der unmündigen oder Person unter sechzehn Jahren<br />
ausgeschlossen ist.<br />
2. Übersteigt das Alter <strong>des</strong> Täters im ersten Fall <strong>des</strong> Abs. 1 das Alter der<br />
unmündigen Person nicht um mehr als vier Jahre, so ist der Täter nicht<br />
zu bestrafen, es sei denn, die unmündige Person hätte das zwölfte<br />
Lebensjahr noch nicht vollendet.<br />
Die sittliche Gefährdung von Kindern kann ihrer psychischen Gesundheit<br />
schaden und ihre Haltung im Hinblick auf Sexualität und persönliche<br />
Beziehungen verzerren. Die Formulierung„veranlasst anwesend zu sein“<br />
könnte jede Art einschließen, auf die das Kind gezwungen wird, die<br />
Handlungen zu erleben, sei es durch Nötigung, Zwang, Überredung oder<br />
Versprechungen.<br />
Großbritannien<br />
Der britische Sexual Offences Act 2003 bietet ein gutes Beispiel <strong>für</strong> eine<br />
Gesetzgebung über das unsittliche Einwirken auf Kinder <strong>für</strong> sexuelle<br />
Zwecke.<br />
11 Sexuelle Handlungen in Gegenwart eines Kin<strong>des</strong><br />
(1) Eine Person von 18 Jahren oder mehr (A) begeht eine Straftat, wenn:<br />
(a) sie vorsätzlich an einer Handlung teilnimmt,<br />
(b) diese Handlung sexueller Natur ist,<br />
(c) diese Handlung <strong>zum</strong> Zweck der Erlangung sexueller Befriedigung<br />
begangen wird, und sie sich an dieser beteiligt:<br />
(i) wenn eine andere Person (B) anwesend ist oder die sich an einem<br />
Ort befindet, von dem aus sie A beobachten kann, und<br />
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