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Handbuch für Parlamentarier - Übereinkommen des Europarats zum ...

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gefährden, vor einer unmündigen Person oder einer seiner Erziehung,<br />

Ausbildung oder Aufsicht unterstehenden Person unter sechzehn<br />

Jahren vornimmt, um dadurch sich oder einen Dritten geschlechtlich<br />

zu erregen oder zu befriedigen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem<br />

Jahr zu bestrafen, es sei denn, dass nach den Umständen <strong>des</strong> Falles<br />

eine Gefährdung der unmündigen oder Person unter sechzehn Jahren<br />

ausgeschlossen ist.<br />

2. Übersteigt das Alter <strong>des</strong> Täters im ersten Fall <strong>des</strong> Abs. 1 das Alter der<br />

unmündigen Person nicht um mehr als vier Jahre, so ist der Täter nicht<br />

zu bestrafen, es sei denn, die unmündige Person hätte das zwölfte<br />

Lebensjahr noch nicht vollendet.<br />

Die sittliche Gefährdung von Kindern kann ihrer psychischen Gesundheit<br />

schaden und ihre Haltung im Hinblick auf Sexualität und persönliche<br />

Beziehungen verzerren. Die Formulierung„veranlasst anwesend zu sein“<br />

könnte jede Art einschließen, auf die das Kind gezwungen wird, die<br />

Handlungen zu erleben, sei es durch Nötigung, Zwang, Überredung oder<br />

Versprechungen.<br />

Großbritannien<br />

Der britische Sexual Offences Act 2003 bietet ein gutes Beispiel <strong>für</strong> eine<br />

Gesetzgebung über das unsittliche Einwirken auf Kinder <strong>für</strong> sexuelle<br />

Zwecke.<br />

11 Sexuelle Handlungen in Gegenwart eines Kin<strong>des</strong><br />

(1) Eine Person von 18 Jahren oder mehr (A) begeht eine Straftat, wenn:<br />

(a) sie vorsätzlich an einer Handlung teilnimmt,<br />

(b) diese Handlung sexueller Natur ist,<br />

(c) diese Handlung <strong>zum</strong> Zweck der Erlangung sexueller Befriedigung<br />

begangen wird, und sie sich an dieser beteiligt:<br />

(i) wenn eine andere Person (B) anwesend ist oder die sich an einem<br />

Ort befindet, von dem aus sie A beobachten kann, und<br />

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