Handbuch für Parlamentarier - Übereinkommen des Europarats zum ...
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Maßnahmen zur Bekämpfung <strong>des</strong> Menschenhandels verwendet<br />
wird, ist ein„Kind”jede Person unter 18 Jahre. Es ist zu beachten, dass<br />
in bestimmten Artikeln der Lanzarote-Konvention ein anderes Alter<br />
angegeben wird, d.h. das gesetzliche Alter, in dem man an sexuellen<br />
Aktivitäten teilhaben kann, ohne dass diese Handlungen als strafbare<br />
Taten erachtet werden. Das Alter <strong>für</strong> die Einwilligung in sexuelle<br />
Handlungen (Schutzalter) variiert in den einzelnen europäischen<br />
Staaten und reicht von 13-18 Jahren. Spanien hat das niedrigste<br />
Schutzalter (13 Jahre), und die Türkei und Malta haben das höchste<br />
Schutzalter (18 Jahre);<br />
„sexuelle Ausbeutung und sexueller Missbrauch von Kindern”– Das<br />
<strong>Übereinkommen</strong> versucht, den Missbrauch in der Familie oder im<br />
engen sozialen Umfeld <strong>des</strong> Opfers sowie alle Handlungen abzudecken,<br />
die aus kommerziellen oder gewinnorientierten Zwecken<br />
begangen werden. Die folgenden Kategorien sind eingeschlossen:<br />
sexueller Missbrauch, Kinderprostitution, Kinderpornografi e,<br />
das unsittliche Einwirken auf Kinder und die Kontaktaufnahme zu<br />
Kindern <strong>für</strong> sexuelle Zwecke. Die grundlegende Idee lautet, dass alle<br />
sexuellen Straftaten gegen Minderjährige ausdrücklich unter Strafe<br />
gestellt werden müssen;<br />
„Opfer” – ein Opfer ist ein Kind, das einer der Straftaten, die im<br />
<strong>Übereinkommen</strong> aufgeführt werden, ausgesetzt wird. Es ist wichtig<br />
festzuhalten, dass der Tatbestand der sexuellen Ausbeutung oder<br />
<strong>des</strong> sexuellen Missbrauchs nicht nachgewiesen sein muss, bevor ein<br />
Kind als Opfer betrachtet wird.<br />
Andere Defi nitionen in Bezug auf den sexuellen Missbrauch von Kindern<br />
müssen im Einzelnen geprüft und in einem gegebenen kulturellen<br />
Kontext festgelegt werden, und haben bei den Vertragsparteien bei<br />
der Vorbereitung <strong>des</strong> <strong>Übereinkommen</strong>s zu kontroversen Diskussionen<br />
geführt. Dies betrifft z.B. die Grenzen zwischen „normalem“ und missbräuchlichem<br />
Verhalten innerhalb der Familie, zwischen „normalen“<br />
sexuellen Erkundungen unter Kindern und Missbrauch durch andere<br />
Minderjährige („Missbrauch durch Gleichaltrige“) oder zwischen einvernehmlichen<br />
sexuellen Handlungen und jenen Handlungen, die im<br />
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