Handbuch für Parlamentarier - Übereinkommen des Europarats zum ...
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(b) bei einer Verurteilung mit Strafverfahren mit Freiheitsentzug von<br />
maximal zehn Jahren.<br />
Kontaktanbahnung zu Kindern zu sexuellen Zwecken<br />
DerVerweis auf die Kontaktanbahnung zu Kindern über die Informationsund<br />
Kommunikationstechnologien mit der Absicht, sie <strong>zum</strong> Zweck<br />
der Befriedigung <strong>des</strong> Sexualtriebs zu treffen („Grooming“), ist eine<br />
wichtige Neuerung der Lanzarote-Konvention, weil bisher kein anderes<br />
Rechtsinstrument dieses Phänomen behandelt. Das Grooming<br />
im Internet ist immer stärker verbreitet, durch das Erwachsene ein<br />
Vertrauensverhältnis zu Kindern aufbauen, um sie zu treffen und sexuell<br />
zu missbrauchen oder um Kinderpornografi e herzustellen.<br />
Schweden<br />
Am 1. Juli 2009 trat das neue schwedische Gesetz in Kraft, das<br />
„Grooming” von Kindern <strong>für</strong> sexuelle Zwecke unter Strafe stellt. Es soll<br />
den strafrechtlichen Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch<br />
weiter stärken. Die Straftat befasst sich mit der Kontaktaufnahme zu<br />
Kindern, die das Ziel verfolgt, bei einem persönlichen Treffen mit dem<br />
Kind sexuellen Missbrauch zu begehen. Ein Beispiel <strong>für</strong> eine Maßnahme,<br />
die die Umsetzung <strong>des</strong> Treffens fördert, kann eine Reservierung <strong>für</strong><br />
ein Hotelzimmer sein, oder der auf das Kind ausgeübte Druck, die<br />
Verabredung einzuhalten und wirklich zu erscheinen. Die Bestimmung<br />
fi ndet Anwendung auf Kontakte, die über das Internet oder anderweitig<br />
zustande kommen.<br />
Strafgesetzbuch Kapitel 6 § 10 a (zusammenfassende Übersetzung):<br />
Eine Person, die <strong>zum</strong> Zweck der Durchführung bestimmter Handlungen<br />
(Vergewaltigung eines Kin<strong>des</strong>, schwere Vergewaltigung eines Kin<strong>des</strong>,<br />
sexuelle Ausbeutung eines Kin<strong>des</strong>, sexueller Missbrauch eines Kin<strong>des</strong>,<br />
schwerer sexueller Missbrauch eines Kin<strong>des</strong>, Ausbeutung eines Kin<strong>des</strong><br />
<strong>für</strong> sexuelle Darstellungen, schwere Ausbeutung eines Kin<strong>des</strong> <strong>für</strong><br />
sexuelle Darstellungen oder sexuelle Belästigung) mit einem Kind<br />
unter 15 Jahren ein Treffen vereinbart und anschließend Maßnahmen<br />
ergreift, um sicherzustellen, dass dieses Treffen stattfindet, wird <strong>für</strong><br />
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