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Handbuch für Parlamentarier - Übereinkommen des Europarats zum ...

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Serbien<br />

Das Strafgesetzbuch der Republik Serbien stellt bestimmte Straftaten<br />

in Bezug auf die Kinderprostitution unter Strafe.<br />

Artikel 183 Kuppelei und Zuhälterei<br />

(1) Wer einen Minderjährigen <strong>für</strong> Geschlechtsverkehr oder eine andere<br />

sexuelle Handlung verkuppelt, wird mit einer Freiheitsstrafe von drei<br />

Monaten bis fünf Jahren bestraft.<br />

(2) Wer einen Minderjährigen <strong>für</strong> Geschlechtsverkehr oder eine andere<br />

sexuelle Handlung anwirbt, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu<br />

drei Jahren bestraft.<br />

Artikel 184 Vermittlung von Prostitution:<br />

(1) Wer eine andere Person zur Prostitution veranlasst oder sich an<br />

der Aushändigung einer Person an eine andere Person <strong>zum</strong> Zwecke<br />

der Prostitution beteiligt oder der über die Medien oder anderweitig<br />

die Prostitution fördert oder Werbung <strong>für</strong> diese macht, wird mit einer<br />

Geldstrafe oder mit Freiheitsentzug von bis zu drei Jahren bestraft.<br />

(2) Wenn die in Absatz 1 dieses Artikels genannte Straftat gegen einen<br />

Minderjährigen verübt wird, wird der Täter mit Freiheitsentzug von<br />

einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.<br />

Straftaten im Zusammenhang mit Kinderprostitution<br />

Inspiriert vom <strong>Übereinkommen</strong> <strong>des</strong> <strong>Europarats</strong> über Computerkriminalität,<br />

versucht das <strong>Übereinkommen</strong> den Schutz von Kindern (und damit aller<br />

Minderjähriger) im Hinblick auf die Nutzung von Computersystemen<br />

oder anderen Kommunikations- oder Informationstechnologien, die<br />

den sexuellen Missbrauch und die sexuelle Ausbeutung von Kindern<br />

ermöglichen, zu stärken.<br />

Inspiriert vom Fakultativprotokoll <strong>zum</strong> UN-<strong>Übereinkommen</strong> über<br />

die Rechte <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong>, definiert das <strong>Übereinkommen</strong> den Begriff<br />

„Kinderpornografie” als jede bildliche Darstellung eines Kin<strong>des</strong> bei<br />

wirklichen oder simulierten eindeutig sexuellen Handlungen oder jede<br />

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