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Handbuch für Parlamentarier - Übereinkommen des Europarats zum ...

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sexueller Gewalt gegen Kinder, zu unterzeichnen, zu ratifizieren und<br />

umzusetzen. Zu diesem Zweck stellt es den <strong>Parlamentarier</strong>n ein praktischesWerkzeug<br />

zurVerfügung, das sie bei ihrer Arbeit in den Parlamenten<br />

und bei ihren jeweiligen nationalen Regierungen einsetzen können. Es<br />

handelt sich um einWerkzeug, das ihnen hilft, dieses neue und innovative<br />

Rechtsinstrument zu verstehen und zu fördern, und das Beispiele enthält,<br />

wie die Bestimmungen <strong>des</strong> <strong>Übereinkommen</strong>s in das innerstaatliche Recht<br />

übertragen werden können.<br />

Beispiele <strong>für</strong> Gesetze - Vorbemerkungen<br />

Die Lanzarote-Konvention erklärt in Artikel 4:„Jede Vertragspartei trifft<br />

die erforderlichen gesetzgeberischen und sonstigen Maßnahmen, um<br />

alle Formen der sexuellen Ausbeutung und <strong>des</strong> sexuellen Missbrauchs<br />

von Kindern zu verhüten und Kinder davor zu schützen.”und beschreibt<br />

dann im Weiteren, Artikel <strong>für</strong> Artikel, die konkreten Maßnahmen, die<br />

zu ergreifen sind. Es sagt jedoch nichts über die Art der Gesetzgebung<br />

aus, in denen die Maßnahmen beschlossen werden müssen. In vielen<br />

Fällen werden die Artikel <strong>des</strong> <strong>Übereinkommen</strong>s in das Strafrecht der<br />

Mitgliedstaaten übertragen. Einige Artikel könnten jedoch durch andere<br />

gesetzgeberische Instrumente umgesetzt werden, z.B. im Bereich<br />

Schutz und Fürsorge von Kindern und Jugendlichen, Sozialdienste,<br />

etc. Einige Staaten haben das Recht von Kindern auf Schutz auch in<br />

ihre Verfassungen aufgenommen.<br />

Die in diesem <strong>Handbuch</strong> (in nichtamtlicher Übersetzung) dargelegten<br />

Beispiele <strong>für</strong> die nationale Gesetzgebung werden sich daher auf verschiedene<br />

Arten von Gesetzgebung beziehen. Sie wurden anhand von<br />

vier Kriterien ausgewählt:<br />

ausdrücklicher Bezug auf den sexuellen Missbrauch von Kindern<br />

oder Minderjährigen;<br />

ihre innovative Natur, wenn sie neuere Formen <strong>des</strong> Missbrauchs<br />

einschließen, wie z.B. „Grooming” oder die Verbreitung von<br />

Missbrauchsfotos mittels Internet;<br />

besondere Hervorhebung der Prävention von sexuellem<br />

Missbrauch, zusätzlich zur Strafbarkeit der fraglichen Handlungen;<br />

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