Handbuch für Parlamentarier - Übereinkommen des Europarats zum ...
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sexueller Gewalt gegen Kinder, zu unterzeichnen, zu ratifizieren und<br />
umzusetzen. Zu diesem Zweck stellt es den <strong>Parlamentarier</strong>n ein praktischesWerkzeug<br />
zurVerfügung, das sie bei ihrer Arbeit in den Parlamenten<br />
und bei ihren jeweiligen nationalen Regierungen einsetzen können. Es<br />
handelt sich um einWerkzeug, das ihnen hilft, dieses neue und innovative<br />
Rechtsinstrument zu verstehen und zu fördern, und das Beispiele enthält,<br />
wie die Bestimmungen <strong>des</strong> <strong>Übereinkommen</strong>s in das innerstaatliche Recht<br />
übertragen werden können.<br />
Beispiele <strong>für</strong> Gesetze - Vorbemerkungen<br />
Die Lanzarote-Konvention erklärt in Artikel 4:„Jede Vertragspartei trifft<br />
die erforderlichen gesetzgeberischen und sonstigen Maßnahmen, um<br />
alle Formen der sexuellen Ausbeutung und <strong>des</strong> sexuellen Missbrauchs<br />
von Kindern zu verhüten und Kinder davor zu schützen.”und beschreibt<br />
dann im Weiteren, Artikel <strong>für</strong> Artikel, die konkreten Maßnahmen, die<br />
zu ergreifen sind. Es sagt jedoch nichts über die Art der Gesetzgebung<br />
aus, in denen die Maßnahmen beschlossen werden müssen. In vielen<br />
Fällen werden die Artikel <strong>des</strong> <strong>Übereinkommen</strong>s in das Strafrecht der<br />
Mitgliedstaaten übertragen. Einige Artikel könnten jedoch durch andere<br />
gesetzgeberische Instrumente umgesetzt werden, z.B. im Bereich<br />
Schutz und Fürsorge von Kindern und Jugendlichen, Sozialdienste,<br />
etc. Einige Staaten haben das Recht von Kindern auf Schutz auch in<br />
ihre Verfassungen aufgenommen.<br />
Die in diesem <strong>Handbuch</strong> (in nichtamtlicher Übersetzung) dargelegten<br />
Beispiele <strong>für</strong> die nationale Gesetzgebung werden sich daher auf verschiedene<br />
Arten von Gesetzgebung beziehen. Sie wurden anhand von<br />
vier Kriterien ausgewählt:<br />
ausdrücklicher Bezug auf den sexuellen Missbrauch von Kindern<br />
oder Minderjährigen;<br />
ihre innovative Natur, wenn sie neuere Formen <strong>des</strong> Missbrauchs<br />
einschließen, wie z.B. „Grooming” oder die Verbreitung von<br />
Missbrauchsfotos mittels Internet;<br />
besondere Hervorhebung der Prävention von sexuellem<br />
Missbrauch, zusätzlich zur Strafbarkeit der fraglichen Handlungen;<br />
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