Handbuch für Parlamentarier - Übereinkommen des Europarats zum ...
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– Darüber hinaus werden Verurteilungsrichtlinien eingefügt, um<br />
eine striktere Bestrafung bei Sexualstraftaten gegen Kinder zu<br />
gewährleisten. Die Haftstrafen, unter Einhaltung der Höchststrafen<br />
<strong>für</strong> den Freiheitsentzug, sollen schätzungsweise 1/3 strenger sein<br />
als die aktuellen Strafen.<br />
Niederlande<br />
Das niederländische Strafgesetzbuch enthält ebenfalls detaillierte<br />
Bestimmungen über unsittliche Handlungen, die an Personen<br />
begangen werden, die unter der Autorität oder Aufsicht bestimmter<br />
Kategorien von Staatsbeamten oder Angestellten <strong>des</strong> Staates stehen.<br />
Artikel 249 <strong>des</strong> Strafgesetzbuches<br />
1. Eine Person, die unsittliche Handlungen an ihrem minderjährigen<br />
Kind, Stiefkind oder Pflegekind, ihrem Mündel oder an einem minderjährigen<br />
Kind oder einem/einer Untergebenen vornimmt, das/<br />
die ihrer Obhut, Anleitung oder Aufsicht anvertraut wurde, wird mit<br />
Freiheitsentzug von maximal sechs Jahren oder einer Geldstrafe der<br />
vierten Kategorie bestraft.<br />
76<br />
1. Die Strafe aus § 1 ist auch anwendbar auf:<br />
2. einen Staatsbediensteten, der unsittliche Handlungen an einer<br />
Person vornimmt, die seiner Autorität unterstellt oder die seiner<br />
Aufsicht anvertraut oder anempfohlen wurde;<br />
3. einen Direktor, Arzt, Lehrer, Beamten, Vorgesetzten oder<br />
Mitarbeiter in einem Gefängnis, Arbeitshaus, einer staatlichen<br />
Institution <strong>für</strong> die Betreuung und den Schutz von Kindern, einem<br />
Waisenhaus, Krankenhaus oder einer gemeinnützigen Einrichtung,<br />
der unsittliche Handlungen mit einer Person durchführt, die in eine<br />
solche Institution aufgenommen wurde;<br />
4. eine Person, die im Gesundheitswesen oder Sozialdienst tätig ist<br />
und die unsittliche Handlungen mit einer Person durchführt, die sich<br />
als Patient oder Klient ihrer Hilfe oder Unterstützung anvertraut hat.