Handbuch für Parlamentarier - Übereinkommen des Europarats zum ...
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(2) Wer verschiedenen Personen Räumlichkeiten <strong>für</strong> den<br />
Geschlechtsverkehr oder <strong>für</strong> Unzucht bereitstellt, wir mit einer Haftstrafe<br />
von bis zu fünf Jahren und einer Geldstrafe von 100-500 BGL bestraft.<br />
(3) Die Strafe <strong>für</strong> Handlungen gemäß Absatz 1 und 2, die aus kommerziellen<br />
Motiven erfolgen, ist eine Haftstrafe von bis zu sechs Jahren und<br />
eine Geldstrafe von 500-1.000 BGL.<br />
(4) Wer eine andere Person überredet oder zwingt, Betäubungsmittel<br />
und/oder entsprechende Substanzen <strong>zum</strong> Zweck der Prostitution,<br />
Vermittlung, homosexueller Praktiken oder Unzucht zu verwenden,<br />
wird mit einer Haftstrafe zwischen 5 und 15 Jahren und einer Geldstrafe<br />
von 20.000-50.000 BGL bestraft.<br />
(5)Wurde die Handlung von einer der folgenden Personen durchgeführt:<br />
1. einer Person, die auf Anweisung oder in Erfüllung einer Entscheidung<br />
einer Gruppe <strong>des</strong> organisierten Verbrechens handelt;<br />
2. gegen einen Minderjährigen, Unmündigen oder eine geistig behinderte<br />
Person;<br />
3. gegen mehr als zwei Personen; oder<br />
4. wiederholt;<br />
wird diese Person mit einer Haftstrafe zwischen zehn bis zwanzig Jahren<br />
und einer Geldstrafe von 100.000-300.000 BGL bestraft.<br />
(6) Eine Person, die minderjährige Personen zur Unsittlichkeit verführt,<br />
wird mit einer Haftstrafe zwischen zwei und acht Jahren bestraft.<br />
Artikel 155b (Letzte Änderung, SG Nr. 26/2010)<br />
Wer eine Person, die noch nicht das Schutzalter erreicht hat, oder<br />
eine Person von 14 Jahren dazu überredet, sich an einem realen, virtuellen<br />
oder simulierten Geschlechtsverkehr zwischen Personen <strong>des</strong>selben<br />
oder unterschiedlichen Geschlechts zu beteiligen oder sich<br />
sexuelle Darstellungen menschlicher Geschlechtsteile, Analverkehr,<br />
Masturbation, sadomasochistische Sexualpraktiken anzuschauen, wird<br />
zu einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren oder auf Bewährung verurteilt.<br />
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