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Handbuch für Parlamentarier - Übereinkommen des Europarats zum ...

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aufweisen, verliert jede Zustimmung zu sexuellen Handlungen aufgrund<br />

ihres „Abhängigkeitsverhältnisses“ ihre Gültigkeit. Dieser Begriff<br />

beschreibt Situationen der körperlichen, psychischen, emotionalen,<br />

familiären, sozialen oder wirtschaftlichen Abhängigkeit, einschließlich<br />

der Abhängigkeit von Drogen oder Alkohol oder deren Einfluss <strong>zum</strong><br />

Zeitpunkt, an dem die Straftaten begangen werden. Der dritte Fall betrifft<br />

den Missbrauch bei einem bestehenden Vertrauensverhältnis zu Kindern<br />

oder einer Stellung einer biologischen, sozialen oder religiösen Autorität<br />

seitens <strong>des</strong>Täters, Kinder im Hinblick auf sexuelle Beziehungen zu diesen<br />

zu kontrollieren, zu bestrafen oder zu belohnen. Diese aufVertrauen basierenden<br />

Beziehungen existieren in biologischen und Adoptionsfamilien,<br />

zu Personen, die die Aufgabe haben, Kinder auszubilden, Personen, die<br />

therapeutische oder medizinische Versorgung leisten, und Personen, die<br />

auf freiwilliger Basis mit Kindern arbeiten.<br />

Das <strong>Übereinkommen</strong> definiert nicht die Formulierung „sexuelle<br />

Handlungen” und schreibt kein gesetzliches Min<strong>des</strong>talter <strong>für</strong> sexuelle<br />

Beziehungen vor. Es überlässt, angesichts derVielfalt <strong>des</strong> innerstaatlichen<br />

Rechts, die Defi nition jeder Vertragspartei. Es versucht nicht, sexuelle<br />

Handlungen zwischen mündigen Jugendlichen zu kriminalisieren, die<br />

ihre eigene Sexualität entdecken, selbst wenn einer der Jugendlichen<br />

oder beide noch nicht das Schutzalter <strong>für</strong> sexuelle Handlungen erreicht<br />

hat/haben. Sein Ziel ist nicht, die mündige Entscheidung zu sexuellen<br />

Beziehungen zwischen Minderjährigen im Kontext ihrer sexuellen Reifung<br />

zu regeln.<br />

Straftaten in Bezug auf Kinderprostitution<br />

Laut <strong>Übereinkommen</strong> wird Kinderprostitution verstanden als<br />

Benutzung von Kindern bei sexuellen Handlungen, <strong>für</strong> die Geld oder<br />

jede andere Art der Vergütung oder Gegenleistung angeboten oder<br />

versprochen wird, unabhängig davon, ob diese gegenüber dem Kind<br />

oder einem Dritten erfolgt. Das folgende vorsätzliche Verhalten gilt<br />

als Straftat:<br />

Anwerbung oder Zuführung eines Kin<strong>des</strong> zur Prostitution;<br />

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