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Handbuch für Parlamentarier - Übereinkommen des Europarats zum ...

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erweitert, u.a. familiäre Gewalt und mehrere Sexualstraftaten gegen<br />

Kinder (§ 199 über sexuelle Handlungen mit einem Pflegekind, Stiefkind<br />

oder einer anderen Person unter 18 Jahren, das/die sich in der Obhut<br />

einer Person befindet, und § 200, Absatz 2, über sexuelle Handlungen<br />

mit einem Kind unter 16 Jahren oder Veranlassen dieses Kin<strong>des</strong>, sich<br />

sexuell anstößig oder anderweitig unsittlich zu verhalten).<br />

Großbritannien<br />

Der britische Sexual Offences Act 2003 (Gesetz über Sexualstraftaten)<br />

schreibt bestimmte Meldeauflagen mit dem Ziel vor, weitere Straftaten<br />

in Bezug auf sexuellen Missbrauch, einschließlich <strong>des</strong> sexuellen<br />

Missbrauchs von Minderjährigen, zu verhindern.<br />

Abschnitt 80 <strong>des</strong> Sexual Offences Act 2003<br />

Personen, die Meldeauflagen unterworfen werden<br />

(1) Eine Person wird den in diesem Teil aufgeführten Meldeauflagen<br />

<strong>für</strong> den in Abschnitt 82 vorgesehenen Zeitraum unterworfen<br />

(„Meldezeitraum”), wenn:<br />

(a) sie wegen einer Straftat aus der Liste in Anhang 3 verurteilt wurde;<br />

(b) sie im Hinblick auf diese Straftat aufgrund geistiger<br />

Unzurechnungsfähigkeit <strong>für</strong> nicht schuldig befunden wurde;<br />

(c) sie <strong>für</strong> geschäftsunfähig erklärt wird und die Handlung, die man ihr<br />

in Bezug auf diese Straftaten vorwirft, begangen hat; oder<br />

(d) sie in England undWales oder Nordirland im Hinblick auf eine solche<br />

Straftat verwarnt wird.<br />

(2) Eine Person, die einstweilen den Meldeauflagen dieses Teils unterworfen<br />

wird, wird in diesem Teil als„relevanter Straftäter” bezeichnet.<br />

ANHANG 3 – Sexualstraftaten <strong>für</strong> die Zwecke von Teil 2: England und<br />

Wales<br />

1 Eine Straftat gemäß § 1 <strong>des</strong> Sexual Offences Act 1956 (c. 69)<br />

(Vergewaltigung).<br />

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