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Handbuch für Parlamentarier - Übereinkommen des Europarats zum ...

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2. eine Person, deren besondere Hilflosigkeit aufgrund von Alter,<br />

Krankheit, Behinderung, psychischer oder körperlicher Beeinträchtigung<br />

oder Schwangerschaft <strong>für</strong> den Täter erkennbar und diesem bekannt<br />

war;<br />

Schweiz<br />

Die Schweiz ist einer von mehreren Staaten, in denen es ausdrückliche<br />

Bestimmungen über sexuelle Handlungen mit abhängigen Personen<br />

gibt.<br />

Art. 188 <strong>des</strong> Strafgesetzbuches - Sexuelle Handlungen mit Abhängigen<br />

1. Wer mit einer unmündigen Person von mehr als 16 Jahren, die von<br />

ihm durch ein Erziehungs-, Betreuungs- oder Arbeitsverhältnis oder auf<br />

andereWeise abhängig ist, eine sexuelle Handlung vornimmt, indem er<br />

diese Abhängigkeit ausnützt, wer eine solche Person unter Ausnützung<br />

ihrer Abhängigkeit zu einer sexuellen Handlung verleitet, wird mit<br />

Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.<br />

2. Ist die verletzte Person mit demTäter eine Ehe oder eine eingetragene<br />

Partnerschaft eingegangen, so kann die zuständige Behörde von der<br />

Strafverfolgung, der Überweisung an das Gericht oder der Bestrafung<br />

absehen.<br />

Während die erste Form <strong>des</strong> Missbrauchs Kinder betrifft, die noch nicht<br />

das Schutzalter <strong>für</strong> sexuelle Handlungen erreicht haben, und diese<br />

Beziehungen a fortiori als ungesetzlich beschrieben werden, bezieht<br />

sich die zweite Form auf Kinder, die das Schutzalter erreicht, aber immer<br />

noch minderjährig sind (jünger als 18 Jahre), woraus sich die Frage nach<br />

der Zustimmung <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> <strong>zum</strong> Vollziehen der sexuellen Handlungen<br />

ergeben kann. Wenn Nötigung, Gewalt oder Drohungen eingesetzt werden,<br />

kann man klar davon ausgehen können, dass die Zustimmung <strong>des</strong><br />

Kin<strong>des</strong> fehlt. In Fällen <strong>des</strong> Missbrauchs von Kindern, die eine besondere<br />

Hilflosigkeit aufgrund körperlicher/sensorischer Beeinträchtigungen und<br />

intellektueller/geistiger Behinderungen<br />

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