Handbuch für Parlamentarier - Übereinkommen des Europarats zum ...
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Interventionsmaßnahmen<br />
Interventionsprogramme oder -maßnahmen <strong>für</strong> Sexualstraftäter<br />
VieleTherapeuten verknüpfen dieVerbreitung <strong>des</strong> sexuellen Missbrauchs<br />
in der Gesellschaft und in Familien mit der Tatsache, dass die Täter selbst<br />
als Kinder sexuell missbraucht wurden. Tragischerweise wurde ihr durch<br />
Kindheitserfahrungen verursachtes Leiden wahrscheinlich nie ausgedrückt<br />
oder angehört. Diese traumatischen Erlebnisse durchdringen<br />
das Unterbewusstsein und fi nden dann ein Ventil in ähnlichen Praktiken.<br />
Andere Therapeuten sind der Ansicht, dieser Missbrauchskreislauf über<br />
Generationen sei kein zwangsläufiger Fakt.Viele Menschen, die als Kinder<br />
Opfer wurden, werden keine Täter von sexuellem Missbrauch, und viele<br />
erwachsene Täter von sexuellem Missbrauch sind nie selbst Opfer gewesen.<br />
Obwohl man die Handlungen selbst nie tolerieren darf, sollte auch<br />
akzeptiert werden, dass die Täter dieser Handlungen Menschen sind, die<br />
Hilfe benötigen und als behandlungsbedürftige Patienten betrachtet<br />
werden sollten. Die öffentliche Aufmerksamkeit <strong>für</strong> sexuellen Missbrauch<br />
wächst, und angesichts <strong>des</strong> aktuellen Trends zu härteren Strafen ist es<br />
auch wichtig, Behandlungsprogramme <strong>für</strong> Sexualstraftäter anzubieten<br />
und diesen Programmen eine angemessene Berücksichtigung bei der<br />
Zuweisung manchmal begrenzter staatlicher Mittel und der Gewichtung<br />
politischer Prioritäten zu geben.Verzichtet man darauf, ist ein realistischer<br />
Schutz <strong>für</strong> aktuelle und zukünftige Opfer unvorstellbar.<br />
Einer der Mehrwerte <strong>des</strong> <strong>Übereinkommen</strong>s liegt in der Möglichkeit,<br />
drei Personengruppen jederzeit Zugang zu Interventionsmaßnahmen<br />
oder -programmen mit psychologischen, medizinischen und sozialen<br />
Komponenten zu geben, um das Risiko <strong>für</strong> Wiederholungstaten zu mindern<br />
und die von den Tätern ausgehende Gefahr zu beurteilen. Die drei<br />
Zielgruppen der Leistungen sind:<br />
Personen, die wegen einer Sexualstraftat strafrechtlich verfolgt<br />
werden: Gemäß dem Grundsatz der Unschuldsvermutung steht es<br />
besonders den Personen, dieser Gruppe frei zu entscheiden, ob sie<br />
diese Programme oder Maßnahmen in Anspruch nehmen wollen.<br />
Sie können dies während der Ermittlungen bezüglich eines Falles<br />
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