Handbuch für Parlamentarier - Übereinkommen des Europarats zum ...
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diese Handlungen zu begehen, sowie der Mittäterschaft oder<br />
Teilnahme an diesen Handlungen;<br />
Das <strong>Übereinkommen</strong> 182 der Internationalen Arbeitsorganisation<br />
über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung<br />
der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (1999) schließt in Artikel<br />
3.b über die Defi nition der schlimmsten Formen der Kinderarbeit<br />
„das Heranziehen, Vermitteln oder Anbieten eines Kin<strong>des</strong> zur<br />
Prostitution, zur Herstellung von Pornografi e oder zu pornografi -<br />
schen Darbietungen“ ein;<br />
Der Rahmenbeschluss <strong>des</strong> Rats der Europäischen Union über<br />
die Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und<br />
Kinderpornografie (2004/68/JHA) verpfl ichtet die Mitgliedstaaten<br />
dazu, Taten unter Strafe zu stellen, die sich auf sexuelle Ausbeutung<br />
beziehen, insbesondere Prostitution und den Einsatz von Gewalt/<br />
Drohungen oder den Missbrauch einerVertrauens-/Autoritätsstellung<br />
im Hinblick auf sexuelle Beziehungen. Personen, die Straftaten im<br />
Bereich Kinderpornografi e begehen, sollten strafrechtlich verfolgt<br />
werden, ungeachtet der Frage, ob diese Taten den Einsatz von<br />
Computersystemen einschließen oder nicht, ebenso Personen, die<br />
die oben erwähnten Straftaten initiieren, unterstützen, begünstigen<br />
oder versuchen, diese Straftaten zu begehen;<br />
Der Rahmenbeschluss <strong>des</strong> Rats der Europäischen Union über die<br />
Stellung der Opfer in Strafverfahren (2001/220/JHA) legt besondere<br />
Schutzmaßnahmen <strong>für</strong> die Opfer von Verbrechen fest. Die Staaten<br />
sind gefordert, das Personal, das mit Strafverfahren zu tun hat oder<br />
mit Opfern arbeitet, einem Sondertraining zu unterziehen, insbesondere<br />
in Bezug auf die schutzbedürftigsten Gruppen;<br />
Die Erklärungen der drei Weltkongresse gegen die kommerzielle<br />
sexuelle Ausbeutung von Kindern, die 1996 in Stockholm, 2001 in<br />
Yokohama und 2008 in Rio de Janeiro stattfanden. Die Erklärung und<br />
das Aktionsprogramm enthalten Empfehlungen, die kommerzielle<br />
sexuelle Ausbeutung von Kindern unter Strafe zu stellen, Strafen<br />
<strong>für</strong> Täter dieser Handlungen zu erlassen und die Staaten aufzurufen,<br />
eine extraterritoriale Gesetzgebung einzuführen. Sie legen <strong>des</strong>