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Handbuch für Parlamentarier - Übereinkommen des Europarats zum ...

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18<br />

diese Handlungen zu begehen, sowie der Mittäterschaft oder<br />

Teilnahme an diesen Handlungen;<br />

Das <strong>Übereinkommen</strong> 182 der Internationalen Arbeitsorganisation<br />

über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung<br />

der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (1999) schließt in Artikel<br />

3.b über die Defi nition der schlimmsten Formen der Kinderarbeit<br />

„das Heranziehen, Vermitteln oder Anbieten eines Kin<strong>des</strong> zur<br />

Prostitution, zur Herstellung von Pornografi e oder zu pornografi -<br />

schen Darbietungen“ ein;<br />

Der Rahmenbeschluss <strong>des</strong> Rats der Europäischen Union über<br />

die Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und<br />

Kinderpornografie (2004/68/JHA) verpfl ichtet die Mitgliedstaaten<br />

dazu, Taten unter Strafe zu stellen, die sich auf sexuelle Ausbeutung<br />

beziehen, insbesondere Prostitution und den Einsatz von Gewalt/<br />

Drohungen oder den Missbrauch einerVertrauens-/Autoritätsstellung<br />

im Hinblick auf sexuelle Beziehungen. Personen, die Straftaten im<br />

Bereich Kinderpornografi e begehen, sollten strafrechtlich verfolgt<br />

werden, ungeachtet der Frage, ob diese Taten den Einsatz von<br />

Computersystemen einschließen oder nicht, ebenso Personen, die<br />

die oben erwähnten Straftaten initiieren, unterstützen, begünstigen<br />

oder versuchen, diese Straftaten zu begehen;<br />

Der Rahmenbeschluss <strong>des</strong> Rats der Europäischen Union über die<br />

Stellung der Opfer in Strafverfahren (2001/220/JHA) legt besondere<br />

Schutzmaßnahmen <strong>für</strong> die Opfer von Verbrechen fest. Die Staaten<br />

sind gefordert, das Personal, das mit Strafverfahren zu tun hat oder<br />

mit Opfern arbeitet, einem Sondertraining zu unterziehen, insbesondere<br />

in Bezug auf die schutzbedürftigsten Gruppen;<br />

Die Erklärungen der drei Weltkongresse gegen die kommerzielle<br />

sexuelle Ausbeutung von Kindern, die 1996 in Stockholm, 2001 in<br />

Yokohama und 2008 in Rio de Janeiro stattfanden. Die Erklärung und<br />

das Aktionsprogramm enthalten Empfehlungen, die kommerzielle<br />

sexuelle Ausbeutung von Kindern unter Strafe zu stellen, Strafen<br />

<strong>für</strong> Täter dieser Handlungen zu erlassen und die Staaten aufzurufen,<br />

eine extraterritoriale Gesetzgebung einzuführen. Sie legen <strong>des</strong>

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