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Handbuch für Parlamentarier - Übereinkommen des Europarats zum ...

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Jede Vertragspartei kann sich <strong>des</strong> Weiteren das Recht vorbehalten, den<br />

Artikel, der den Zugriff auf Kinderpornografi e durch Informations- und<br />

Kommunikationstechnologien ganz oder inTeilen unter Strafe zu stellen,<br />

nicht anzuwenden,<br />

Polen<br />

In Polen sind Bestimmungen über sexuellen Missbrauch Teil <strong>des</strong><br />

Strafgesetzbuches (Dziennik Ustaw) und sie bieten ein umfassen<strong>des</strong><br />

Beispiel <strong>für</strong> die Beteiligung von Kindern an pornografischen<br />

Darstellungen durch Datenkommunikationssysteme oder -netzwerke.<br />

Artikel 200a<br />

§1. Wer Kontakt zu einer minderjährigen Person unter 15 Jahren aufnimmt,<br />

um eine Straftat, wie in […] Artikel 200 (siehe unten) zu begehen<br />

und pornografi sches Material durch ein Datenkommunikationssystem<br />

oder -netzwerk herzustellen oder aufzuzeichnen, mit dem Ziel, diese<br />

Person zu treffen, indem er sie irreführt, die Unfähigkeit der minderjährigen<br />

Person ausnutzt, die Situation zu verstehen, oder Drohungen<br />

einsetzt, wird mit einem Freiheitsentzug von bis zu drei Jahren bestraft.<br />

§2. Wer durch ein Datenkommunikationssystem oder ein<br />

Kommunikationsnetzwerk einer minderjährigen Person vorschlägt,<br />

Geschlechtsverkehr zu haben, eine andere sexuelle Handlung an sich<br />

ausführen zu lassen oder auszuführen, oder an der Produktion oder<br />

der Aufnahme von pornografi schem Material teilzunehmen, und wer<br />

auf die Durchführung seines/ihres Vorschlags abzielt, wird mit einer<br />

Geldstrafe oder mit Freiheitsentzug von bis zu zwei Jahren bestraft.<br />

Artikel 200<br />

§1. Wer Geschlechtsverkehr mit einer minderjährigen Person unter<br />

15 Jahren hat oder eine andere sexuelle Handlung mit dieser Person<br />

durchführt oder diese dazu zwingt, diese Handlung an sich ausführen<br />

zu lassen oder selbst auszuführen, wird mit Freiheitsentzug von zwei<br />

bis zwölf Jahren bestraft.<br />

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