Handbuch für Parlamentarier - Übereinkommen des Europarats zum ...
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Jede Vertragspartei kann sich <strong>des</strong> Weiteren das Recht vorbehalten, den<br />
Artikel, der den Zugriff auf Kinderpornografi e durch Informations- und<br />
Kommunikationstechnologien ganz oder inTeilen unter Strafe zu stellen,<br />
nicht anzuwenden,<br />
Polen<br />
In Polen sind Bestimmungen über sexuellen Missbrauch Teil <strong>des</strong><br />
Strafgesetzbuches (Dziennik Ustaw) und sie bieten ein umfassen<strong>des</strong><br />
Beispiel <strong>für</strong> die Beteiligung von Kindern an pornografischen<br />
Darstellungen durch Datenkommunikationssysteme oder -netzwerke.<br />
Artikel 200a<br />
§1. Wer Kontakt zu einer minderjährigen Person unter 15 Jahren aufnimmt,<br />
um eine Straftat, wie in […] Artikel 200 (siehe unten) zu begehen<br />
und pornografi sches Material durch ein Datenkommunikationssystem<br />
oder -netzwerk herzustellen oder aufzuzeichnen, mit dem Ziel, diese<br />
Person zu treffen, indem er sie irreführt, die Unfähigkeit der minderjährigen<br />
Person ausnutzt, die Situation zu verstehen, oder Drohungen<br />
einsetzt, wird mit einem Freiheitsentzug von bis zu drei Jahren bestraft.<br />
§2. Wer durch ein Datenkommunikationssystem oder ein<br />
Kommunikationsnetzwerk einer minderjährigen Person vorschlägt,<br />
Geschlechtsverkehr zu haben, eine andere sexuelle Handlung an sich<br />
ausführen zu lassen oder auszuführen, oder an der Produktion oder<br />
der Aufnahme von pornografi schem Material teilzunehmen, und wer<br />
auf die Durchführung seines/ihres Vorschlags abzielt, wird mit einer<br />
Geldstrafe oder mit Freiheitsentzug von bis zu zwei Jahren bestraft.<br />
Artikel 200<br />
§1. Wer Geschlechtsverkehr mit einer minderjährigen Person unter<br />
15 Jahren hat oder eine andere sexuelle Handlung mit dieser Person<br />
durchführt oder diese dazu zwingt, diese Handlung an sich ausführen<br />
zu lassen oder selbst auszuführen, wird mit Freiheitsentzug von zwei<br />
bis zwölf Jahren bestraft.<br />
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