10.10.2013 Aufrufe

Handbuch für Parlamentarier - Übereinkommen des Europarats zum ...

Handbuch für Parlamentarier - Übereinkommen des Europarats zum ...

Handbuch für Parlamentarier - Übereinkommen des Europarats zum ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

als Zentrale <strong>für</strong> die Erfassung, die Analyse und den Austausch von<br />

Informationen, Erfahrungen und guter Praxis zwischen den Staaten<br />

zu agieren, um deren Politiken zur Verhütung und Bekämpfung der<br />

sexuellen Ausbeutung und <strong>des</strong> sexuellen Missbrauchs von Kindern<br />

zu verbessern.<br />

Verhältnis zu anderen völkerrechtlichen<br />

Übereinkünften<br />

Das Verhältnis <strong>zum</strong> <strong>Übereinkommen</strong> der Vereinten Nationen über<br />

die Rechte <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> und seinem Fakultativprotokoll betreffend<br />

den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die<br />

Kinderpornografi e: Dieses <strong>Übereinkommen</strong> lässt die Rechte und<br />

Pflichten aus dem <strong>Übereinkommen</strong> der Vereinten Nationen über<br />

die Rechte <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> und <strong>des</strong>sen Fakultativprotokoll unberührt.<br />

Es soll den darin vorgegebenen Schutz verstärken und die darin<br />

enthaltenen Standards fortentwickeln und ergänzen.<br />

Das Verhältnis zu anderen völkerrechtlichen Übereinkünften:<br />

Dieses <strong>Übereinkommen</strong> lässt die Rechte und Pflichten aus anderen<br />

multilateralen oder bilateralen völkerrechtlichen Übereinkünften<br />

oder Rechtsinstrumenten über Angelegenheiten, die durch dieses<br />

<strong>Übereinkommen</strong> geregelt werden, unberührt. Die Vertragsparteien<br />

können bilaterale oder multilaterale Übereinkünfte und andere völkerrechtliche<br />

Verträge zu den Angelegenheiten abschließen, die in<br />

dem <strong>Übereinkommen</strong> behandelt werden, vorausgesetzt, sie weichen<br />

nicht von dem <strong>Übereinkommen</strong> ab.<br />

Insofern es die Europäische Union im Besonderen betrifft, enthält<br />

das <strong>Übereinkommen</strong> eine „Entkoppelungsklausel”, d.h.<br />

die Mitgliedstaaten der Europäischen Union wenden in ihren<br />

Beziehungen untereinander die Vorschriften der Gemeinschaft<br />

und der Europäischen Union an, soweit es diese <strong>für</strong> die Bereiche<br />

sexuelle Ausbeutung und sexueller Missbrauch von Kindern gibt,<br />

unbeschadet <strong>des</strong> Ziels und <strong>des</strong> Zwecks dieses <strong>Übereinkommen</strong>s<br />

<strong>des</strong> <strong>Europarats</strong>.<br />

85

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!