Handbuch für Parlamentarier - Übereinkommen des Europarats zum ...
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als Zentrale <strong>für</strong> die Erfassung, die Analyse und den Austausch von<br />
Informationen, Erfahrungen und guter Praxis zwischen den Staaten<br />
zu agieren, um deren Politiken zur Verhütung und Bekämpfung der<br />
sexuellen Ausbeutung und <strong>des</strong> sexuellen Missbrauchs von Kindern<br />
zu verbessern.<br />
Verhältnis zu anderen völkerrechtlichen<br />
Übereinkünften<br />
Das Verhältnis <strong>zum</strong> <strong>Übereinkommen</strong> der Vereinten Nationen über<br />
die Rechte <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> und seinem Fakultativprotokoll betreffend<br />
den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die<br />
Kinderpornografi e: Dieses <strong>Übereinkommen</strong> lässt die Rechte und<br />
Pflichten aus dem <strong>Übereinkommen</strong> der Vereinten Nationen über<br />
die Rechte <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> und <strong>des</strong>sen Fakultativprotokoll unberührt.<br />
Es soll den darin vorgegebenen Schutz verstärken und die darin<br />
enthaltenen Standards fortentwickeln und ergänzen.<br />
Das Verhältnis zu anderen völkerrechtlichen Übereinkünften:<br />
Dieses <strong>Übereinkommen</strong> lässt die Rechte und Pflichten aus anderen<br />
multilateralen oder bilateralen völkerrechtlichen Übereinkünften<br />
oder Rechtsinstrumenten über Angelegenheiten, die durch dieses<br />
<strong>Übereinkommen</strong> geregelt werden, unberührt. Die Vertragsparteien<br />
können bilaterale oder multilaterale Übereinkünfte und andere völkerrechtliche<br />
Verträge zu den Angelegenheiten abschließen, die in<br />
dem <strong>Übereinkommen</strong> behandelt werden, vorausgesetzt, sie weichen<br />
nicht von dem <strong>Übereinkommen</strong> ab.<br />
Insofern es die Europäische Union im Besonderen betrifft, enthält<br />
das <strong>Übereinkommen</strong> eine „Entkoppelungsklausel”, d.h.<br />
die Mitgliedstaaten der Europäischen Union wenden in ihren<br />
Beziehungen untereinander die Vorschriften der Gemeinschaft<br />
und der Europäischen Union an, soweit es diese <strong>für</strong> die Bereiche<br />
sexuelle Ausbeutung und sexueller Missbrauch von Kindern gibt,<br />
unbeschadet <strong>des</strong> Ziels und <strong>des</strong> Zwecks dieses <strong>Übereinkommen</strong>s<br />
<strong>des</strong> <strong>Europarats</strong>.<br />
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