10.10.2013 Aufrufe

Handbuch für Parlamentarier - Übereinkommen des Europarats zum ...

Handbuch für Parlamentarier - Übereinkommen des Europarats zum ...

Handbuch für Parlamentarier - Übereinkommen des Europarats zum ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Sanktionen und Strafschärfungsgründe<br />

Das <strong>Übereinkommen</strong> verpflichtet die Vertragsparteien, „wirksame,<br />

angemessene und abschreckende Sanktionen“ zu verabschieden. Im<br />

Fall von Personen, die eine Straftat begehen, können diese Sanktionen<br />

Freiheitsentzug und sogar die Auslieferung einschließen. Bei juristischen<br />

Personen können Geldsanktionen verhängt werden. Die strafrechtliche<br />

Verantwortlichkeit kann die Beschlagnahmung von Dokumenten, Gütern<br />

und anderen Gegenständen einschließen, die <strong>für</strong> das Begehen der Straftat<br />

benutzt wurden, sowie Sanktionen einschließen, z.B. das Schließen einer<br />

Einrichtung, in der die Straftat begangen wurde, einVerbot der Ausübung<br />

einerTätigkeit, die den Kontakt mit Kindern einschließt, oder eine gerichtliche<br />

Aufsicht.<br />

Das <strong>Übereinkommen</strong> sieht unter bestimmten Umständen eine härtere<br />

Bestrafung vor, <strong>zum</strong> Beispiel wenn durch die Straftat die Gesundheit<br />

<strong>des</strong> Opfers körperlich und geistig schwer geschädigt wurde, wenn es<br />

Folterungen oder schwere Gewaltanwendung gab, wenn das Leben <strong>des</strong><br />

Opfers in Gefahr war, wenn das Opfer und derTäter derselben Familie oder<br />

demselben Umfeld angehören, wenn die Straftat von mehreren Personen<br />

gemeinschaftlich oder im Rahmen einer kriminellen Vereinigung durchgeführt<br />

wurde und wenn der Täter bereits in der Vergangenheit wegen<br />

ähnlicher Straftaten verurteilt wurde.<br />

Vorstrafen<br />

Die sexuelle Ausbeutung und der sexuelle Missbrauch von Kindern<br />

geschieht manchmal organisiert und grenzüberschreitend durch kriminelle<br />

Vereinigungen oder Personen, die bereits in mehreren Staaten<br />

angeklagt und verurteilt wurden. Auf innerstaatlicher Ebene sehen viele<br />

Rechtssysteme eine andere, härtere Strafe vor, wenn eine Person vorbestraft<br />

ist. Das <strong>Übereinkommen</strong> bestätigt diese Möglichkeit, verpfl ichtet<br />

jedoch die Gerichte nicht dazu, festzustellen, ob angeklagte Personen<br />

bereits von den Gerichten anderer Vertragsstaaten verurteilt wurden.<br />

Es sei nichts<strong>des</strong>totrotz darauf hingewiesen, dass laut Artikel 13 <strong>des</strong><br />

Europäischen <strong>Übereinkommen</strong>s über die Rechtshilfe bei Strafsachen<br />

77

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!