Handbuch für Parlamentarier - Übereinkommen des Europarats zum ...
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Anzeige eines Verdachts auf sexuelle Ausbeutung oder sexuellen Missbrauch<br />
Angehörige <strong>des</strong> Gesundheitspersonals sind aufgrund ihres regelmäßigen<br />
Kontakts zu Kindern oder deren Familien wichtige Akteure im<br />
Hinblick auf den Schutz <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong>wohls. Ihre Rolle sollte anerkanntermassen<br />
nicht auf das Korrigieren von familiären Dysfunktionen<br />
beschränken werden, die Ursache von Problemen sind. Die Rolle <strong>des</strong><br />
Gesundheitspersonals sollte auch darin bestehen, Hinweise auf ausgeübte<br />
Gewalt geben und die zuständigen Stellen alarmieren. Ohne dies<br />
verpfl ichtend zu machen, ermöglicht es das <strong>Übereinkommen</strong> Ärzten,<br />
Psychiatern, Psychotherapeuten und anderen regelmässig mit Kindern<br />
arbeitenden Personen , die berufliche Schweigepflicht zu brechen, um den<br />
Sozialdiensten Situationen zu melden, bei denen sie berechtigt vermuten,<br />
dass Kinder Opfer sexueller Ausbeutung oder sexuellen Missbrauchs sind.<br />
Jede andere Person, der eine mutmaßliche sexuelle Ausbeutung oder<br />
ein mutmaßlicher sexueller Missbrauch von Kindern bekannt ist, wird<br />
aufgefordert, dies den zuständigen Stellen zu melden.<br />
Norwegen<br />
Die norwegische Zivilgesetzgebung enthält klare Vorschriften bezüglich<br />
der Pflicht, die Polizei zu kontaktieren oder auf andere Weise das<br />
Begehen schwerer Straftaten zu verhindern (Erklärungen seitens <strong>des</strong><br />
Justizministeriums und der Polizei).<br />
– Das Allgemeine Strafgesetzbuch 1902 § 139 wurde per Gesetz vom<br />
25.06.2010 Nr. 47 geändert, um die Pflicht zur Verhinderung von<br />
schweren Straftaten zu verstärken.<br />
– Laut Änderung ist es ausreichend, wenn eine Person vermutet, dass<br />
eine Straftat verübt wird oder verübt werden soll, und zuverlässige<br />
Beweise sind nicht mehr erforderlich.<br />
– Des Weiteren wird erklärt, dass die Pflicht zur Verhinderung von<br />
Straftaten die Pflicht zur beruflichen Schweigepflicht überwiegt.<br />
– Darüber hinaus wird die Pflicht zurVerhinderung von Straftaten und<br />
die Bestrafung im Fall der Unterlassung auf zusätzliche Straftaten<br />
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