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Handbuch für Parlamentarier - Übereinkommen des Europarats zum ...

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– unter Ausnutzung einer besonderen Hilflosigkeit <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong>,<br />

insbesondere aufgrund einer geistigen oder körperlichen<br />

Behinderung oder eines Abhängigkeitsverhältnisses.<br />

Kroatien<br />

Das Strafgesetzbuch von Kroatien enthält relativ detaillierte<br />

Bestimmungen über die Ausnutzung einer Vertrauensstellung.<br />

Geschlechtsverkehr durch Ausnutzung einerVertrauensstellung, Artikel<br />

191 <strong>des</strong> Strafgesetzbuches<br />

(1) Wer durch Ausnutzung seiner/ihrer Vertrauensstellung eine andere<br />

Person dazu bringt, Geschlechtsverkehr oder eine gleichgeartete<br />

Handlung zu vollziehen, und wenn diese andere Person von dieser<br />

Person aufgrund materieller, familiärer, sozialer, medizinischer oder<br />

anderweitiger Umstände abhängig ist, wird mit Freiheitsentzug von<br />

drei (3) Monaten bis zu drei (3) Jahren bestraft.<br />

(2) Ein Lehrer, Erzieher, Elternteil, Adoptivelternteil, gesetzlicherVertreter,<br />

Stiefelternteil oder andere Person, die seine/ihre Autorität über einen<br />

oder seine/ihre Beziehung zu einem Minderjährigen ausnutzt, der<br />

ihm/ihr <strong>für</strong> die Zwecke der schulischen und beruflichen Ausbildung,<br />

Bewachung oder Betreuung anvertraut wurde, um Geschlechtsverkehr<br />

oder eine gleichgeartete sexuelle Handlung mit diesem Minderjährigen<br />

zu vollziehen, wird mit Freiheitsentzug von sechs (6) Monaten bis zu<br />

sechs (6) Jahren bestraft.<br />

Frankreich<br />

Das französische Strafgesetzbuch stellt ausdrücklich Vergewaltigung<br />

und andere Formen <strong>des</strong> sexuellen Angriffs gegen besonders verletzliche<br />

Personen unter Strafe.<br />

ARTIKEL 222-24<br />

Gesetz Nr. 1998-468 vom 17. Juni 1998 Artikel 13 Amtsblatt vom<br />

18. Juni 1998<br />

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