Handbuch für Parlamentarier - Übereinkommen des Europarats zum ...
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– unter Ausnutzung einer besonderen Hilflosigkeit <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong>,<br />
insbesondere aufgrund einer geistigen oder körperlichen<br />
Behinderung oder eines Abhängigkeitsverhältnisses.<br />
Kroatien<br />
Das Strafgesetzbuch von Kroatien enthält relativ detaillierte<br />
Bestimmungen über die Ausnutzung einer Vertrauensstellung.<br />
Geschlechtsverkehr durch Ausnutzung einerVertrauensstellung, Artikel<br />
191 <strong>des</strong> Strafgesetzbuches<br />
(1) Wer durch Ausnutzung seiner/ihrer Vertrauensstellung eine andere<br />
Person dazu bringt, Geschlechtsverkehr oder eine gleichgeartete<br />
Handlung zu vollziehen, und wenn diese andere Person von dieser<br />
Person aufgrund materieller, familiärer, sozialer, medizinischer oder<br />
anderweitiger Umstände abhängig ist, wird mit Freiheitsentzug von<br />
drei (3) Monaten bis zu drei (3) Jahren bestraft.<br />
(2) Ein Lehrer, Erzieher, Elternteil, Adoptivelternteil, gesetzlicherVertreter,<br />
Stiefelternteil oder andere Person, die seine/ihre Autorität über einen<br />
oder seine/ihre Beziehung zu einem Minderjährigen ausnutzt, der<br />
ihm/ihr <strong>für</strong> die Zwecke der schulischen und beruflichen Ausbildung,<br />
Bewachung oder Betreuung anvertraut wurde, um Geschlechtsverkehr<br />
oder eine gleichgeartete sexuelle Handlung mit diesem Minderjährigen<br />
zu vollziehen, wird mit Freiheitsentzug von sechs (6) Monaten bis zu<br />
sechs (6) Jahren bestraft.<br />
Frankreich<br />
Das französische Strafgesetzbuch stellt ausdrücklich Vergewaltigung<br />
und andere Formen <strong>des</strong> sexuellen Angriffs gegen besonders verletzliche<br />
Personen unter Strafe.<br />
ARTIKEL 222-24<br />
Gesetz Nr. 1998-468 vom 17. Juni 1998 Artikel 13 Amtsblatt vom<br />
18. Juni 1998<br />
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