10.10.2013 Aufrufe

Handbuch für Parlamentarier - Übereinkommen des Europarats zum ...

Handbuch für Parlamentarier - Übereinkommen des Europarats zum ...

Handbuch für Parlamentarier - Übereinkommen des Europarats zum ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Schutz der Rechte von kindlichen Opfern von sexueller Ausbeutung<br />

und sexuellem Missbrauch;<br />

Förderung der nationalen und internationalen Zusammenarbeit bei<br />

der Bekämpfung dieses Phänomens.<br />

28<br />

Belgien<br />

In Folge der Arbeit der Nationalen Kommission zur Bekämpfung der<br />

sexuellen Ausbeutung von Kindern fügte das belgische Parlament bei<br />

der Verabschiedung seiner Verfassungsrevision vom 23. März 2000<br />

eine spezifische Bestimmung in die Verfassung ein, mit der Kinder als<br />

vollberechtigte„Verfassungssubjekte” anerkannt wurden.<br />

Artikel 22bis der belgischen Verfassung<br />

Je<strong>des</strong> Kind hat ein Recht auf Respektierung seiner sittlichen, körperlichen,<br />

geistigen und sexuellen Unversehrtheit.<br />

Nichtdiskriminierungsgrundsatz<br />

Das <strong>Übereinkommen</strong> verbietet die Diskriminierung (eine unterschiedliche<br />

Behandlung, <strong>für</strong> die es keine objektive und vernünftige Rechtfertigung<br />

gibt) bei der Umsetzung seiner Bestimmungen durch dieVertragsparteien,<br />

insbesondere im Hinblick auf Maßnahmen <strong>zum</strong> Schutz der Rechte von<br />

Opfern. Die Liste der Gründe <strong>für</strong> eine Diskriminierung ist identisch mit<br />

jener in Artikel 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention und<br />

deren Zusatzprotokoll Nr. 12, d.h. Geschlecht, Rasse, Hautfarbe, Sprache,<br />

Religion, politische oder andere Weltanschauung, nationale oder soziale<br />

Abstammung, Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, Eigentum,<br />

Geburt oder ein sonstiger Status. Der Text deckt drei weitere Gründe ab:<br />

sexuelle Orientierung, Gesundheitszustand und Behinderung.<br />

Begriffsbestimmungen<br />

Trotz der Vielschichtigkeit der Gesetzgebung in den Mitgliedstaaten <strong>des</strong><br />

<strong>Europarats</strong> hat man sich auf gemeinsame Begriffsbestimmungen <strong>für</strong> die<br />

Zwecke dieses <strong>Übereinkommen</strong>s geeinigt:<br />

„Kind” – Gemäß der Defi nition, die im UN-<strong>Übereinkommen</strong> über die<br />

Rechte <strong>des</strong> Kin<strong>des</strong> und im <strong>Übereinkommen</strong> <strong>des</strong> <strong>Europarats</strong> über

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!