Handbuch für Parlamentarier - Übereinkommen des Europarats zum ...
Handbuch für Parlamentarier - Übereinkommen des Europarats zum ...
Handbuch für Parlamentarier - Übereinkommen des Europarats zum ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
72<br />
begangen werden sowie an Bord unter ihrer Flagge fahrenden Schiffe<br />
oder nach ihrem Recht eingetragener Luftfahrzeuge;<br />
der Grundsatz der Staatsangehörigkeit: Jede Vertragspartei ist dazu<br />
aufgefordert, Straftaten zu bestrafen, die von ihren Staatsangehörigen<br />
im Ausland begangen werden. Diese Art der Gerichtsbarkeit ist<br />
besonders im Rahmen der Bekämpfung <strong>des</strong> „Sextourismus“ von<br />
Bedeutung.<br />
der Grundsatz der Zugehörigkeit <strong>des</strong> Täters oder <strong>des</strong> Opfers zu dem<br />
Staat, in dem die betreffende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt<br />
hat: JedeVertragspartei muss die gerichtliche Zuständigkeit begründen,<br />
um die Handlungen zu bestimmen, die in ihrem Hoheitsgebiet<br />
begangen oder erlitten wurden. Diese Regelung ist jedoch optional<br />
und kann Vorbehalten unterworfen werden;<br />
Verzicht auf die Regel der doppelten Strafbarkeit: Für den Fall, dass<br />
Straftaten im Ausland begangen werden, sieht das <strong>Übereinkommen</strong><br />
einen Verzicht auf diese Regel vor, auch dann, wenn die Handlungen<br />
an dem Ort, an dem sie begangen wurden, nicht strafbar sind. Auch<br />
wenn das <strong>Übereinkommen</strong> damit einen erheblichen Mehrwert generiert,<br />
ist dieser Verzicht ausdrücklich auf Straftaten im Rahmen <strong>des</strong><br />
„Sextourismus“ und auf Fälle von Personen beschränkt, die <strong>für</strong> eine<br />
gewisse Zeit im Ausland tätig sind (humanitäre oder militärische<br />
Tätigkeit oder ein anderer zeitlich begrenzter Aufenthalt);<br />
Verzicht auf die Aufl age, dass eine Anzeige <strong>des</strong> Opfers oder der<br />
staatlichen Stellen <strong>des</strong> Tatorts vorliegt, an dem die folgenden<br />
schweren Straftaten begangen wurden: sexueller Missbrauch,<br />
Kinderprostitution, Herstellung von Kinderpornografie und<br />
Mitwirkung eines Kin<strong>des</strong> an pornografi schen Darbietungen.<br />
In bestimmten Fällen kann es vorkommen, dass mehrereVertragsparteien<br />
die Gerichtsbarkeit <strong>für</strong> alle oder einige der Personen begründen können,<br />
die sich an einer vorliegenden Straftat beteiligt haben. Um doppelte<br />
Verfahren zu vermeiden, sollten sich die beteiligten Vertragsparteien„im<br />
Bedarfsfall“ konsultieren, um den ordnungsgemäßen Gerichtsstand <strong>für</strong><br />
die Strafverfolgung zu bestimmen.