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Handbuch für Parlamentarier - Übereinkommen des Europarats zum ...

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begangen werden sowie an Bord unter ihrer Flagge fahrenden Schiffe<br />

oder nach ihrem Recht eingetragener Luftfahrzeuge;<br />

der Grundsatz der Staatsangehörigkeit: Jede Vertragspartei ist dazu<br />

aufgefordert, Straftaten zu bestrafen, die von ihren Staatsangehörigen<br />

im Ausland begangen werden. Diese Art der Gerichtsbarkeit ist<br />

besonders im Rahmen der Bekämpfung <strong>des</strong> „Sextourismus“ von<br />

Bedeutung.<br />

der Grundsatz der Zugehörigkeit <strong>des</strong> Täters oder <strong>des</strong> Opfers zu dem<br />

Staat, in dem die betreffende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt<br />

hat: JedeVertragspartei muss die gerichtliche Zuständigkeit begründen,<br />

um die Handlungen zu bestimmen, die in ihrem Hoheitsgebiet<br />

begangen oder erlitten wurden. Diese Regelung ist jedoch optional<br />

und kann Vorbehalten unterworfen werden;<br />

Verzicht auf die Regel der doppelten Strafbarkeit: Für den Fall, dass<br />

Straftaten im Ausland begangen werden, sieht das <strong>Übereinkommen</strong><br />

einen Verzicht auf diese Regel vor, auch dann, wenn die Handlungen<br />

an dem Ort, an dem sie begangen wurden, nicht strafbar sind. Auch<br />

wenn das <strong>Übereinkommen</strong> damit einen erheblichen Mehrwert generiert,<br />

ist dieser Verzicht ausdrücklich auf Straftaten im Rahmen <strong>des</strong><br />

„Sextourismus“ und auf Fälle von Personen beschränkt, die <strong>für</strong> eine<br />

gewisse Zeit im Ausland tätig sind (humanitäre oder militärische<br />

Tätigkeit oder ein anderer zeitlich begrenzter Aufenthalt);<br />

Verzicht auf die Aufl age, dass eine Anzeige <strong>des</strong> Opfers oder der<br />

staatlichen Stellen <strong>des</strong> Tatorts vorliegt, an dem die folgenden<br />

schweren Straftaten begangen wurden: sexueller Missbrauch,<br />

Kinderprostitution, Herstellung von Kinderpornografie und<br />

Mitwirkung eines Kin<strong>des</strong> an pornografi schen Darbietungen.<br />

In bestimmten Fällen kann es vorkommen, dass mehrereVertragsparteien<br />

die Gerichtsbarkeit <strong>für</strong> alle oder einige der Personen begründen können,<br />

die sich an einer vorliegenden Straftat beteiligt haben. Um doppelte<br />

Verfahren zu vermeiden, sollten sich die beteiligten Vertragsparteien„im<br />

Bedarfsfall“ konsultieren, um den ordnungsgemäßen Gerichtsstand <strong>für</strong><br />

die Strafverfolgung zu bestimmen.

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