10.10.2013 Aufrufe

Handbuch für Parlamentarier - Übereinkommen des Europarats zum ...

Handbuch für Parlamentarier - Übereinkommen des Europarats zum ...

Handbuch für Parlamentarier - Übereinkommen des Europarats zum ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

gefährliche Situationen, insbesondere solche, die sich durch die Nutzung<br />

der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien ergeben,<br />

gerichtet werden.<br />

Artikel 7 – Präventive Interventionsprogramme oder -maßnahmen<br />

Jede Vertragspartei stellt sicher, dass Personen, die be<strong>für</strong>chten, sie könnten<br />

eine der in Übereinstimmung mit diesem <strong>Übereinkommen</strong> umschriebenen<br />

Straftaten begehen, soweit angemessen, Zugang zu wirksamen<br />

Interventionsprogrammen oder -maßnahmen haben, die dazu dienen<br />

sollen, die Gefahr der Begehung einer solchenTat zu beurteilen und sie zu<br />

verhindern.<br />

Artikel 8 – Maßnahmen <strong>für</strong> die Öffentlichkeit<br />

(1) Jede Vertragspartei fördert oder organisiert Sensibilisierungskampagnen<br />

zur Aufklärung der Öffentlichkeit über das<br />

Phänomen der sexuellen Ausbeutung und <strong>des</strong> sexuellen Missbrauchs<br />

von Kindern und über mögliche präventive Maßnahmen.<br />

(2) Jede Vertragspartei trifft die erforderlichen gesetzgeberischen oder<br />

sonstigen Maßnahmen, um die Verbreitung von Material, mit dem <strong>für</strong><br />

die in Übereinstimmung mit diesem <strong>Übereinkommen</strong> umschriebenen<br />

Straftaten geworben wird, zu verhüten oder zu verbieten.<br />

Artikel 9 – Beteiligung von Kindern, <strong>des</strong> privaten Sektors, der Medien<br />

und der Zivilgesellschaft<br />

(1) Jede Vertragspartei fördert eine ihrem Entwicklungsstand entsprechende<br />

Beteiligung von Kindern an der Ausarbeitung und Umsetzung<br />

von staatlichen Konzepten, Programmen oder sonstigen Initiativen<br />

zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung und <strong>des</strong> sexuellen<br />

Missbrauchs von Kindern.<br />

(2) Jede Vertragspartei ermutigt den privaten Sektor, insbesondere<br />

den Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien,<br />

die Tourismus- und Reisebranche, den Banken- und Finanzsektor<br />

sowie die Zivilgesellschaft, sich an der Ausarbeitung und Umsetzung<br />

von Maßnahmen zur Verhütung der sexuellen Ausbeutung und<br />

98

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!